Full text: Handwörterbuch der Chemie (2. Abtheilung, 3. Theil, 13. Band)

    
   
  
  
  
   
   
  
  
  
  
   
  
   
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
   
  
   
   
  
   
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
  
   
  
    
   
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9. Extrakt. 
Die Bestimmung kann gleichfalls auf direktem oder indirektem Wege 
geschehen. 
a) Direkt. Man beachte, dass die im Nachstehenden angegeben Verfahren 
auf Vereinbarungen beruhen, also genau inne gehalten werden müssen. 
1. Bei zuckerarmen Weinen, welche nicht mehr als 0.5 Gramm Zucker 
in 100 Cbcm. enthalten: 50 Cbcm. des Weines werden in einer 75 Cbcm. 
fassenden Platinschale mit flachem Boden von 85 Centim. Durchmesser, 20 Millim. 
Hohe, im Gewicht von etwa 20 Gramm (sogen. Weinschale) im Wasserbade bis 
zum dicken Extrakt eingedampft, alsdann 21 Stunden hindurch im Wasserbad- 
trockenschranke getrocknet und nach dem Erkalten im Exsiccator gewogen. 
2) Bei zuckerreichen Weinen d. h. solchen, welche in 100 Cbcm. mehr 
als 0:5 Gramm Zucker enthalten: Man verdampft entweder eine geringere Menge 
Wein oder 50 Cbcm. entsprechend verdünnten Weines, so dass etwa l'0bis1:5 Gramm 
Extrakt schliesslich zur Wügung gelangen. Die zu verdampfende Menge oder 
die zweckmissige Verdiinnung ist entweder durch einen Verdampfungsversuch 
zu bestimmen oder aus der indirekten Extraktbestimmung zu berechnen. 
Man achte auf die #usseren Eigenschaften des erhaltenen Weinextraktes: 
Spiessige Krystalle in demselben weisen auf Mannit, diínnflüssige Beschaffenheit 
weist auf Zusatz von Glycerin hin. Das gewogene Extrakt benutzt man zur 
Aschenbestimmung. 
b) Indirekt. Man bestimmt das specifische Gewicht des entgeisteten und 
wieder auf das ursprüngliche Volum aufgefüllten Weines bei 15^ 4- C. Aus dem 
so gefundenen specifischen Gewicht ergiebt sich der Extraktgehalt aus den 
Tabellen von BALLING, SCHULTZE, HAGER. 
Die Ausführung der indirekten Extraktbestimmung ist tür alle Fille zu 
empfehlen, da sich aus den specifischen Gewichten des ursprünglichen, sowie 
des entgeisteten auf das ursprüngliche Volumen aufgefüllten Weines eine Controlle 
für die Alkoholbestimmung, sowie für die direkte Bestimmung des Extraktes ergiebt. 
Die direkte Bestimmung des Extraktes, bei welcher übrigens stets etwas 
Glycerin mit verdampft, giebt vergleichbare Resultate nur bei extraktarmen 
Weinen. Bei diesen stimmen direkte und indirekte Bestimmung gut überein. — 
Bei extraktreichen Weinen ist die indirekte Bestimmung der direkten vorzuziehen 
und zwar benutze man für concentrirte Weine die Tabellen von BALLING und 
SCHULTZE. Jedenfalls ist stets anzugeben, nach welcher Tabelle der Extrakt- 
gehalt indirekt bestimmt wurde. 
Nach SkALwEIT entsprechen die HAGER’schen Zahlen den dünneren Weinen 
besser, die SCHULTZE’schen besser den körperreichen. Gut stimmende Angaben 
werden erhalten, wenn man das Mittel aus den Angaben von HAGER und 
SCHULTZE Zieht. 
Das Protokoll der Versammlung zu Neustadt a. H. vom 6. August 1893 
empfiehlt bei Süssweinen die indirekte Methode unter Benutzung der SCHULTZE- 
schen Tabelle. Von den so erhaltenen Werthen ist in jedem Falle der Werth 
von 0:3 Gramm in Abzug zu bringen. Bei allen Weinen, deren specifisches 
Gewicht nach dem Entgeisten und Auffüllen 1:050 und darüber betrágt, ist die 
Tabelle von HALENKE und MósLINGER anzuwenden. 
TabellezurBestimmung des Extraktgehaltes aus dem specifischen 
Gewichte des entgeisteten und wieder auf das ursprüngliche Volumen 
aufgefüllten Weines (HAGER, SCHULTZE) (s. folgende Seite). 
  
 
	        
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