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Auch die von Mouscu empfohlene a-Naphtolreaction kann man hierzu be-
nutzen, und nach M. MÜLLER und OHLMER (605) geben 2 Cbcm. des Wassers,
5 Tropfen einer 20 proc. alkoholischen Lósung von a-Naphtol, 10 Cbcm. reine
salpetersáurefreie Schwefelsáure eine um so mehr rothe Lósung, je mehr Zucker
vorhanden ist. Bei 1 Grm. Zucker in 500 Litern Wasser liegt die untere Grenze
(1:500000).
Auch Campher und Menthol geben bei Gegenwart von Schwefelsáure
mit Rohrzucker róthliche Reactionen [LINDO (606)|.
Die Probe mit Campher ist nach NErrzEL (607) derjenigen mit «-Naphtol
vorzuziehen, weil sie, obgleich etwas weniger empfindlich, durch die Gegenwart
von Nitraten nicht gestórt wird. NEITZEL benutzt die Farbenreactionen auch
zur quantitativen Bestimmung.
Wenn man concentrirte Lósungen von Rohrzucker mit Kupfersulfat
erhitzt, scheidet sich nach MoNNET (608) metallisches Kupfer in Krystàll-
chen aus, wendet man alkalische Kupferlósung an, so fillt amorphes Kupfer.
Ueber die Frage, ob die Pectinsubstanzen der Zuckerrüben bei der Zucker-
bestimmung, sowie bei der Verarbeitung der Rüben auf Zucker schädlich wirken, ist viel ge-
arbeitet worden. Man kann aus den Arbeiten von PELLET, WEISBERG, HERZFELD, WINTER u. A.
schliessen, dass die Pectinstoffe bei der Zuckerbestimmung durch den in geniigender Menge
zugesetzten Bleiessig entfernt werden, so dass sie nicht mehr das polarisirte Licht drehen,
und, da sie nach BATTUT und nach WEIBERG auch durch Kalk und Kohlensäure soweit
entfernt werden, dass sie nicht mehr bemerkbar drehen, so werden auch bei der Verarbeitung
der Rüben auf Zucker die Pectinsubstanzen zum grossen Theil in den Kalkschlamm gehen.
Ob dies immer vollständig der Fall ist, möchte fraglich sein.
Quantitative Bestimmung des Rohrzuckers.
a) Durch Polarisation.
a) Direkte Polarisation.
NASINI und ViLLAVECCHIA (554) haben das Normalgewicht (die auf
100 Cbcm. Flüssigkeit von 17:5? C anzuwendende Menge Zucker, welche, wenn
der Zucker rein ist, 100 Skalengrade geben muss) für die deutschen Quarzk eil-
Polarisationsapparate (SCHEIBLER-SOLEIL's Farbenapparat, ScuuipT-HANSCH's
Halbschattenapparat) zu 26:048 Grm. völlig richtig gefunden, dasjenige der fran-
züsischen Quarzkeilapparate ist 16:318 Grm., wenn es 1 Millim. Quarz entsprechen
soli, also hóher als das jetzt vorgeschriebene von 16:19 Grm.
Nach LawpoLT (610) ist das Normalgewicht an Rohrzucker, wenn man
Kólbchen anwendet, welche nicht bei 17:5? C., sondern bei 4? C. 100 Grm.
Wasser fassen, welche also etwas kleiner sind als die jetzt gebráuchlichen,
25:999 Grm. oder rund 26 Grm.
Die nüheren Bedingungen zur richtigen Ausführung der Operationen findet
man vereinigt in den Ausführungen (611). zum deutschen Zuckergesetz vom
31. Mai 1801.
Beim Entfärben von Zuckerläsungen zu optisch-analytischen Zwecken ist von Werth, zu
wissen, dass, wie ursprünglich SCHEIBLER fand, Rohrzucker von Knochenkohle nicht
unbedeutend absorbirt wird. Dies geschieht jedoch nur (oder besonders) in neutraler Lösung,
ist Essigsäure gegenwärtig, so ist die Absorption sehr gering [BAUER (612)], doch muss man
sich hier vor Inversion hiiten. Blutkohle absorbirt mehr Zucker als Knochenkohle (613).
Sind die Lösungen nicht ganz klar, so setzt man vor dem Auffüllen etwas
in Wasser aufgeschwemmtes Thonerdehydrat zu, welches die feinsten trüben-
den Theile beim Filtriren zurückhált.