Full text: Handbuch der Botanik (1. Abtheilung, 1. Theil, 1. Band)

  
  
  
   
   
    
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
    
  
  
  
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2. Von den Wunden. 337 
Kapitel 2. 
Von den Wunden. 
Veranlassung der Wunden. Unter den Wunden im weitesten Sinne ver- 
stehen wir bei den Pflanzen jede Trennung von Theilen, bei welcher das orga- 
nische Gefüge an irgend einer Stelle aufgehoben wird, also bei mehrzelligen 
Organen gewisse Gewebepartien, die mit anderen in Verbindung standen, bloss- 
gelegt werden, bei einzelligen Organen der Zusammenhang der Zellmembran 
irgendwo unterbrochen wird. Nun sind aber alle normalen Wunden, wie die 
Bruchstellen der im Herbste abfallenden Blätter der Holzpflanzen, die Narben, 
welche die alljährig wieder absterbenden oberirdischen Triebe an den Rhizomen 
zurücklassen, etc. aus der Pathologie auszuschliessen, um so mehr als solche 
Stellen streng genommen überhaupt nicht als Wunden zu bezeichnen sein dürften, 
da bekanntlich schon vor der Ablösung jener Organe an der Trennungsstelle 
ein neues Hautgewebe in Gestalt einer Korkschicht zum Schutze der dar- 
unterliegenden Partie gebildet wird. Als Wunden im Sinne der Pathologie 
können nur die widernatürlichen Trennungen des Gefüges einer Pflanze gelten. 
Solche Wunden werden meistens durch einen zufälligen mechanischen Angriff 
von aussen hervorgebracht, wie durch Stich, Schnitt, Bruch, Zerreissung, Schälen, 
Nagen, Schlag, Quetschung, Reibung etc.; die Ursachen können sehr verschiedene 
sein, wie Sturm, Blitzschlag, die ungleiche Dimensionsänderung bei Frost, der 
Hagel, der Frass zahlreicher Thiere und auf mannigfaltige Weise die Einwirkung 
der Menschenhand. Wunden kónnen aber an manchen Pflanzentheilen auch aus 
inneren Ursachen entstehen, durch Kräfte, welche von der Pflanze selbst erzeugt 
werden. Dies gilt von dem Aufspringen fleischiger parenchymatöser 
Pflanzentheile. Knollen und Wurzeln erleiden das am häufigsten; auch an 
saftreichen turgescenten Stengeln, sowie an saftigen und selbst an trockenen 
Früchten kann es vorkommen. Das Aufspringen ist eine Folge der Ausdehnung 
des wachsenden Parenchyms, welcher die Hautschichten nicht in gleichem Maasse 
zu folgen vermögen, also der excessiven Gewebespannung, die sich in solchem 
Falle zwischen beiden Geweben einstellt. Durch eindringendes Wasser wird 
diese Gewebespannung ausserordentlich verstärkt, weil dann das unter der Haut- 
schicht liegende Parenchym als Schwellgewebe reichlich Wasser aufsaugt und 
dadurch immer turgescenter und voluminöser wird. Daher wird die einmal ent- 
standene Wunde bei Anwesenheit von Feuchtigkeit bedeutend vergrössert, und 
auch jede noch so kleine aus irgend welchen Ursachen entstandene Wunde kann 
unter diesen Umständen zum Aufspringen der genannten Pflanzentheile führen. 
Es ist auch eine bekannte Erfahrung, dass besonders nach Regenwetter dieses 
Uebel sich einstellt; und man kann durch Culturversuche, z. B. mit Möhren in 
Wasser das Aufspringen der Wurzeln willkührlich hervorrufen *). Pflanzentheile, 
die unterirdisch oder nahe am Boden wachsen, haben häufig kleine Wund- 
stellen, die vom Frass der Schnecken und anderer Thiere herrithren, und die 
so lange sie noch nicht durch Wundkork geheilt sind, Wasser eindringen lassen 
und dadurch das Aufplatzen herbeiführen können. Das Aufspringen reifer saftiger 
Früchte bei andauerndem Regenwetter hat BoussINGAULT?) auch als Folge des 
  
1) Vergl. Hallier, Phytopathologie, pag. 87. 
7) Annales des sc. nat. 5. sér. T. XVIII. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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