198 Die Begrenzung der Strahlen und die von ihr abhängigen Eigenschaften.
der Aberrationsreste, theils unabhängig von solchen in Folge der Beugung —
flächenhaft ausgedehnt wird. —
Wenn die Leuchtkraft des Objektes nicht nach einfachen Regeln bestimmt
ist, so lassen sich, wie schon bemerkt, auch keine weiteren Beziehungen als die
früher angegebenen zwischen der Helligkeit des direkt gesehenen Objektes bezw.
eines bei unveränderter Leuchtkraft blos in seinen Dimensionen vergrösserten
Bildes und der seines durch das Instrument beobachteten Bildes feststellen. Bei
einer stetig von der Normalen an abnehmenden Strahlungsintensität des Objektes
7. B. wird dieses dem blossen Auge in senkrechter Richtung gesehen heller
erscheinen müssen als durch das Instrument bei der Normalvergrösserung; denn
im ersteren Falle sind die Strahlen der nach der Pupille gelangenden Büschel
durchaus von der maximalen Intensität; in den nach der 4.-£ des Instrumentes
zielenden Büscheln aber ist das gesammte einfallende Büschel sozusagen noch
einmal in verkleinertem Maassstabe reproducirt, d. h. es enthält neben den cen-
tralen hellen Strahlen auch die peripheren mehr und mehr lichtschwachen. In
Folge dessen ist die durch ein solches Büschel ausgestrahlte ins Auge gelangende
Lichtmenge, und damit die Helligkeit des Bildes, auch bei der »Normal-
vergrósserung« kleiner als die des direkt gesehenen Objektes. Ver-
glichen mit der Helligkeit des direkt, aber ganz schrág angesehenen Objektes
wiederum würde sie grósser sein, und so kann bei entsprechenden Strahlungs-
gesetzen und entsprechenden Umstánden jedes beliebige Verhiltniss zwischen
beiden Helligkeiten statt haben.
Beleuchtungswirkung des Bildes im übrigen Bildraum. Durch
die Gleichung 4'— £7'/z? in Verbindung mit den Gesetzen der Ab-
bildung und Strahlenbegrenzung ist die Lichtwirkung des Bildes auch an jeder
anderen Stelle als
der A.-P. bezw. der
Netzhaut des beob-
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dificirten Leuchtkraft
vom Bilde aus ganz
(Ph. 350.) ebenso statt, wie von
einem nach entsprechendem Gesetze selbständig strahlenden Objekte und ist
räumlich durch die im System stattfindende Strahlenbegrenzung genau ebenso
beschränkt, wie die eines solchen Objektes durch eine der 4.-£ nach Grösse
und Lage gleiche Oeffnung in einer physischen für Licht undurchlässigen Wand.
Vermöge einer Construktion, ganz gleichartig derjenigen, durch welche man
Kernschatten, Halbschatten und Lichtraum eines leuchtenden Körpers findet,
kann man in allen Fällen den ganzen Raum im Bereiche des letzten Mediums
in drei von einander getrennte Abschnitte zerfällen!) (Fig. 350): erstens in einen
1) Vergl. E. ABBE, Lichtstirke in optischen Instrumenten. Jen. Zeitschr. f. Naturw. u.
Med. 6, pag. 263. 1372.