Full text: Handbuch der Physik (3. Abtheilung, 1. Theil, 2. Band, 1. Abtheilung)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
198 Die Begrenzung der Strahlen und die von ihr abhängigen Eigenschaften. 
der Aberrationsreste, theils unabhängig von solchen in Folge der Beugung — 
flächenhaft ausgedehnt wird. — 
Wenn die Leuchtkraft des Objektes nicht nach einfachen Regeln bestimmt 
ist, so lassen sich, wie schon bemerkt, auch keine weiteren Beziehungen als die 
früher angegebenen zwischen der Helligkeit des direkt gesehenen Objektes bezw. 
eines bei unveränderter Leuchtkraft blos in seinen Dimensionen vergrösserten 
Bildes und der seines durch das Instrument beobachteten Bildes feststellen. Bei 
einer stetig von der Normalen an abnehmenden Strahlungsintensität des Objektes 
7. B. wird dieses dem blossen Auge in senkrechter Richtung gesehen heller 
erscheinen müssen als durch das Instrument bei der Normalvergrösserung; denn 
im ersteren Falle sind die Strahlen der nach der Pupille gelangenden Büschel 
durchaus von der maximalen Intensität; in den nach der 4.-£ des Instrumentes 
zielenden Büscheln aber ist das gesammte einfallende Büschel sozusagen noch 
einmal in verkleinertem Maassstabe reproducirt, d. h. es enthält neben den cen- 
tralen hellen Strahlen auch die peripheren mehr und mehr lichtschwachen. In 
Folge dessen ist die durch ein solches Büschel ausgestrahlte ins Auge gelangende 
Lichtmenge, und damit die Helligkeit des Bildes, auch bei der »Normal- 
vergrósserung« kleiner als die des direkt gesehenen Objektes. Ver- 
glichen mit der Helligkeit des direkt, aber ganz schrág angesehenen Objektes 
wiederum würde sie grósser sein, und so kann bei entsprechenden Strahlungs- 
gesetzen und entsprechenden Umstánden jedes beliebige Verhiltniss zwischen 
beiden Helligkeiten statt haben. 
Beleuchtungswirkung des Bildes im übrigen Bildraum. Durch 
die Gleichung 4'— £7'/z? in Verbindung mit den Gesetzen der Ab- 
bildung und Strahlenbegrenzung ist die Lichtwirkung des Bildes auch an jeder 
anderen Stelle als 
der A.-P. bezw. der 
Netzhaut des beob- 
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vom Bilde aus ganz 
(Ph. 350.) ebenso statt, wie von 
einem nach entsprechendem Gesetze selbständig strahlenden Objekte und ist 
räumlich durch die im System stattfindende Strahlenbegrenzung genau ebenso 
beschränkt, wie die eines solchen Objektes durch eine der 4.-£ nach Grösse 
und Lage gleiche Oeffnung in einer physischen für Licht undurchlässigen Wand. 
Vermöge einer Construktion, ganz gleichartig derjenigen, durch welche man 
Kernschatten, Halbschatten und Lichtraum eines leuchtenden Körpers findet, 
kann man in allen Fällen den ganzen Raum im Bereiche des letzten Mediums 
in drei von einander getrennte Abschnitte zerfällen!) (Fig. 350): erstens in einen 
  
  
1) Vergl. E. ABBE, Lichtstirke in optischen Instrumenten. Jen. Zeitschr. f. Naturw. u. 
Med. 6, pag. 263. 1372. 
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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