Beleuchtungswirkung eines Systems im allgemeinen und am Orte des Bildes. 199
solchen, in welchem alle Punkte des Bildes strahlend wirken, wozu auf alle
Fälle die 4.-P. P,'P,' selbst gehórt; zweitens in einen solchen, für welchen ein
Theil des Bildes leuchtet, ein anderer unwirksam ist; endlich in einen dritten,
für welchen allé Wirkung ausgeschlossen ist, d. h. das ganze Bild durch die un-
durchsichtige Wand des Diaphragmas verdeckt sind. (In der Figur sind diese
Theile durch verschiedene Schraffirung unterschieden.) Der für irgend einen
Punkt.A wirksame Theil ,S,O,' des Bildes bestimmt sich, wegen der Geradlinigkeit
der Strahlen, stets als die Projection der A.-P. von diesem Punkte auf das Licht
ausstrahlende Bild, bezw. als der Theil des Bildes, welcher innerhalb dieser Pro-
jection gelegen ist. Hierbei ist es gleichgiltig, ob der Punkt A jenseits der A.-P
oder wie Æ' zwischen ihr und dem Bilde liegt. Im letzteren Falle ist die Pro-
jection 7,7% eine virtuelle, durch Rückwärtsverlängerung der Strahlen von der
A.-P. nach dem Punkte Æ' hin auszuführende. Ebenso ist es gleichgiltig, ob die
4.-F. im Sinne der Lichtbewegung hinter dem Bilde liegt — wie bei Bestimmung
der scheinbaren Helligkeit jedenfalls angenommen werden muss — oder vor dem-
selben. Im letzteren Falle — man denke sich z. B., dass in Fig. 350 O,'O,' die
4.-P. und .P,'.P,' das Bild sei — geht die Strahlung auf einen vor dem Bilde ge-
legenen Punkt zwar natürlich nicht von diesem, sondern in Wirklichkeit von der
A.-P. aus. Die Art, wie wir die Lichtwirkung auf den Punkt A? vorher bestimmten,
kann aber trotzdem auch hier unverändert festgehalten werden.
Beleuchtungswirkung am Orte des Bildes. Lichtstärke proicirter
Bilder. Man kann in solchen Fällen die Wirkung auch direkt als eine von der
4.-P. ausgehende bestimmen, indem man auf den pag. 191: abgeleiteten Satz zu-
rückgreift. Nach diesem ist die Beleuchtungswirkung an der Stelle Æ' von dem für
sie wirksamen Theile 7,7 des Bildes aus genau dieselbe, wie eine von der
4.-P. ausgehende, wenn man jedem Punkte P,' der letzteren die gleiche Leucht-
kraft beilegt, als der auf dem Vektor P,'7' gelegene Bildpunkt Zi in der
Richtung des Vektors hat. Man kann daher das Gesetz der Lichtwirkung über-
haupt auch in folgender Form aussprechen: Es ist die gesammte Strahlung
an irgend einem Orte des letzten Mediums in allen Stücken identisch
mit einer Strahlung aus der Fláche des Oeffnungsbildes, wofern man
dieser jedesmal Punkt für Punkt eine Leuchtkraft beilegt, gleich
oder proportional derjenigen welche die ursprüngliche Lichtquelle
in dem Theile, dessen Bild sich von jenem Orte aus auf das Bild
der Oeffnung projicirt und zwar in der betretfenden Projections-
richtung besitzt?)
Diese Form des Gesetzes ist zwar im allgemeinen gegenüber der zuerst ent-
wickelten für die Uebersicht der gesammten Wirkungen weniger bequem. Da-
gegen ist sie allein anwendbar und zugleich auch besonders einfach in dem
speciellen Falle, dass die Lichtwirkung gesucht wird für einen Punkt, der in das
Bild der Lichtquelle selbst fállt. Dieses Bild muss hierbei, sofern physisch
realisirbare Verhältnisse ins Auge gefasst werden, natürlich ein reelles sein. Für
diesen Fall — wie er bei jeder Sammellinse für ihren Focus, ebenso bei gewissen
Beleuchtungsapparaten, beim Auge, photographischen Objectiv und Projections-
mikroskop sowie jeder anderen Projection des Bildes auf einen Schirm vorliegt
— versagt die zuerst aufgestellte Regel ihren Dienst. Denn es würde dann der
wirksame Theil des Bildes und zugleich sein Abstand vom Orte der Wirkung
!) ABBÉ, l. c., pag. 288. Wir folgen dieser Darstellung im nachstehenden zum Theil
wörtlich.
gi
UN TPE