58 Magnetismus.
lich die letztere die einzige ist, für welche die magnetisirende Kraft sich in ein-
facher und exakter Weise angeben lässt, braucht nicht erst hervorgehoben zu
werden.
Conservirung der Magnete. Anker. Um Magnete in gut magnetischem
Zustande zu erhalten, muss man sowohl bei ihrer Herstellung wie bei ihrer Auf-
bewahrung in besonderer Weise verfahren. In ersterer Hinsicht genügt es nicht,
eine der erwähnten Methoden einmal anzuwenden, sondern man muss die Mag-
netisirung mehrfach wiederholen und zwar am besten, indem man in den
Zwischenzeiten den Stahlkörper stark erhitzt (z. B. durch halbstündiges Eintauchen
in den Dampf von siedendem Wasser) und wieder abkühlt; hört man dann mit
der dritten oder vier-
ten Magnetisirung auf,
> so kann man auf
grosse Dauerhaftigkeit
rechnen. Vortheilhaft
ist es dabei, allmih-
lich stärkere magne-
tisirende Kräfte anzu-
wenden. Ganz ana-
log und umgekehrt
| ‘
ageless verfährt man bei der
} . .
a 4 Entmagnetisirung, nur
: $ kommen hier, wenn
(P. 126.) es sich um vóllige Ent-
magnetisirung handelt,
besondere Schwierigkeiten in Betracht, von denen spiter die Rede sein wird. — Was
andererseits die Aufbewahrung betrifft, so kann man, bildlich gesprochen, sagen,
dass es sich darum handelt, den Magnetismus zu beschäftigen, d. h. solche An-
ordnungen zu treffen, bei denen die entgegengesetzten Theilchen im Innern des
Körpers in ständigem Scheidungsbestreben erhalten werden. Man erreicht dies,
indem man die freien Enden des Magneten mit den entgegengesetzten Enden
eines gleich starken oder stärkeren Magneten zusammenbringt (in welch’ letzterem
Falle aber der Hilfsmagnet, weil nicht voll beschäftigt, leidet) oder indem man
die Enden mit Stücken weichen Eisens, die dann durch Induction in dem ge-
wünschten Sinne magnetisch werden, armirt. Man nennt diese Armirungen
Anker, und wendet sie nicht bloss für den gedachten Zweck an, sondern auch
während des Aktes des Magnetisirens nach einigen der angeführten Methoden,
sowie namentlich bei Hufeisenmagneten, zur Vergrösserung der Tragkraft (s. w. u.)
und zur Vervollkommnung der Handhabung. Die Einzelheiten aller dieser Ver-
hältnisse hängen in überaus mannigfacher Weise von den Umständen und den
verfoigten Zwecken ab und können daher nicht weiter ausgeführt werden.
AUERBACH.
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