sprung der Kausalität kann dabei ganz offen bleiben.
Es genügt uns hier allein die Feststellung, daß ein Vor-
gang, welcher mit Sicherheit vorausgesehen werden
kann, irgendwie kausal determiniert ist, und umgekehrt,
daß, wenn man von kausaler Gebundenheit eines Vor-
ganges redet, dies immer zugleich auch ın sich schließt,
daß das Eintreten des Vorganges vorausgesehen werden
kann, natürlich nicht von jedermann, wohl aber von
einem Beobachter, der die nötigen Kenntnisse aller
einzelnen Umstände besitzt, die zu Beginn des Vor-
ganges vorliegen, und der außerdem mit einem hin-
reichend scharfen Verstande ausgerüstet ist. Selbst-
verständlich darf dieser Beobachter nicht irgendwie
aktiv in den Verlauf des Vorganges eingreifen, sondern
er muß seine Voraussage machen können allein auf
Grund der ihm bekannten Tatsachen und Bedingungen,
welche den Vorgang auslösen.
Auf die heikle Frage, ob es einen so scharfsinnigen
und sich vollkommen passiv verhaltenden Beobachter
in Wirklichkeit stets geben kann, und wenn ja, wie
er sich in jedem Fall die erforderlichen Kenntnisse
verschafft, will ich hier nicht eingehen. Sie würde
in eine besondere Untersuchung des Sinnes und der
Gültigkeit des Kausalgesetzes hineinführen, die für die
Behandlung des heutigen Themas nicht wesentlich ist.
Für unseren gegenwärtigen Zweck genügt es vollkommen,
festzustellen, daß die gedankliche Einführung eines Be-
obachters von der geschilderten Beschaffenheit weder
auf einen logischen, noch auf einen empirischen Wider-
spruch führt.
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