Full text: Vom Wesen der Willensfreiheit

  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
    
sprung der Kausalität kann dabei ganz offen bleiben. 
Es genügt uns hier allein die Feststellung, daß ein Vor- 
gang, welcher mit Sicherheit vorausgesehen werden 
kann, irgendwie kausal determiniert ist, und umgekehrt, 
daß, wenn man von kausaler Gebundenheit eines Vor- 
ganges redet, dies immer zugleich auch ın sich schließt, 
daß das Eintreten des Vorganges vorausgesehen werden 
kann, natürlich nicht von jedermann, wohl aber von 
einem Beobachter, der die nötigen Kenntnisse aller 
einzelnen Umstände besitzt, die zu Beginn des Vor- 
ganges vorliegen, und der außerdem mit einem hin- 
reichend scharfen Verstande ausgerüstet ist. Selbst- 
verständlich darf dieser Beobachter nicht irgendwie 
aktiv in den Verlauf des Vorganges eingreifen, sondern 
er muß seine Voraussage machen können allein auf 
Grund der ihm bekannten Tatsachen und Bedingungen, 
welche den Vorgang auslösen. 
Auf die heikle Frage, ob es einen so scharfsinnigen 
und sich vollkommen passiv verhaltenden Beobachter 
in Wirklichkeit stets geben kann, und wenn ja, wie 
er sich in jedem Fall die erforderlichen Kenntnisse 
verschafft, will ich hier nicht eingehen. Sie würde 
in eine besondere Untersuchung des Sinnes und der 
Gültigkeit des Kausalgesetzes hineinführen, die für die 
Behandlung des heutigen Themas nicht wesentlich ist. 
Für unseren gegenwärtigen Zweck genügt es vollkommen, 
festzustellen, daß die gedankliche Einführung eines Be- 
obachters von der geschilderten Beschaffenheit weder 
auf einen logischen, noch auf einen empirischen Wider- 
spruch führt. 
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