Full text: Wege zur physikalischen Erkenntnis (Band 1)

      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
164 Physikalische Gesetzlichkeil 
Denn im ersten Falle wird man unablässig durch stetige Ver- 
feinerung der Messungsmethoden nach den Grenzen seiner 
Gültigkeit suchen, im zweiten wird man aber derartige Be- 
mühungen für fruchtlos halten und sich dadurch manche un- 
nütze Arbeit ersparen. Es sind in der Physik schon allzu viele 
Anstrengungen auf Lösung von Scheinproblemen verwendet 
worden, als daß man solche Überlegungen für bedeutungslos 
halten dürfte. 
Daher liegt es nach meiner Meinung durchaus im Interesse 
einer gesunden Fortentwicklung, nicht nur das Bestehen einer 
Gesetzlichkeit überhaupt, sondern auch den streng kausalen 
Charakter dieser Gesetzlichkeit mit zu den Postulaten der 
physikalischen Wissenschaften zu rechnen, wie das im Grunde 
bisher stets geschehen ist, und das Ziel der Forschung nicht 
eher als erreicht zu betrachten, als bis eine jede Beobach- 
tung statistischer Gesetzlichkeit in eine oder mehrere dy- 
namische aufgelöst ist. Dadurch soll die hohe praktische 
Bedeutung der Beschäftigung mit der statistischen Gesetz- 
lichkeit durchaus nicht herabgesetzt werden. Wie die 
Meteorologie, die Geographie, die Sozialwissenschaft, so 
hat auch die Physik vielfach mit statistischen Gesetzen zu 
arbeiten. Aber ebenso wie niemand daran zweifelt, daß die 
sogenannten zufälligen Schwankungen in den klimatologi- 
schen Kurven, in der Bevölkerungsstatistik, in den Mor- 
talitätstabellen in jedem einzelnen Fall streng kausal be- 
dingt sind, so wird für den Physiker die Frage stets einen 
wohlberechtigten Sinn haben, warum von zwei benachbar- 
ten Uranatomen das eine um viele Millionen Jahre früher 
explodiert als das andere. 
Die Voraussetzung einer strengen Kausalität wird auch die 
Wissenschaft vom geistigen Leben niemals entbehren können. 
Von Gegnern dieser Ansicht ist häufig die Tatsache der 
Willensfreiheit des Menschen ins Treffen geführt worden. Daß 
hier durchaus kein Widerspruch vorliegt, daß vielmehr die 
Willensfreiheit des Menschen vollkommen verträglich ist mit 
dem universellen Walten eines strengen Kausalgesetzes, habe 
ich bereits früher einmal ausführlich zu begründen Gelegen- 
heit gehabt. Da meine Ausführungen hierüber stellenweise 
arg mißverstanden worden sind, und da der Gegenstand doch 
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