Full text: Wege zur physikalischen Erkenntnis (Band 1)

      
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
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Physikalische Gesetzlichkeit 165 
gewiß bedeutendes Interesse besitzt, so bitte ich um die Er- 
laubnis, auch noch auf diesen Punkt hier mit einem kurzen 
Wort eingehen zu dürfen. 
Das Kausalgesetz verlangt, daB sowohl die Handlungen als 
auch die seelischen Vorgànge, insbesondere auch die Willens- 
motive eines jeden Menschen, in irgendeinem Augenblick voll- 
stándig bestimmt sind durch den Zustand seiner gesamten 
Innenwelt im vorhergehenden Augenblick und die hinzutre- 
tenden Einflüsse der Umwelt. Wir haben keinerlei Grund, 
an der Richtigkeit dieses Satzes zu zweifeln. Denn bei der 
Frage der Willensfreiheit handelt es sich gar nicht darum, 
ob es einen derartigen bestimmten Zusammenhang gibt, 
sondern es handelt sich darum, ob dieser Zusammenhang dem 
Betreffenden selber erkennbar ist. Einzig und allein dieser 
Punkt ist es, an welchem die Entscheidung darüber haftet, 
ob der Mensch sich frei fühlen kann oder nicht. Nur wenn 
jemand imstande wäre, allein auf Grund des Kausalgesetzes 
seine eigene Zukunft vorauszusehen, müßte man ihm das 
Bewußtsein der Willensfreiheit absprechen. Ein solcher Fall 
ist aber deshalb unmöglich, weil er einen logischen Wider- 
spruch enthält. Denn jedes vollständige Erkennen setzt vor- 
aus, daß das zu erkennende Objekt durch innere Vorgänge 
im erkennenden Subjekt nicht verändert wird, und diese Vor- 
aussetzung ist hinfällig, wenn Objekt und Subjekt identisch 
werden. Oder konkreter gesprochen: da die Erkenntnis 
irgendeines Willensmotives im eigenen Innern ein Erlebnis 
ist, aus welchem ein neues Willensmotiv entspringen kann, 
so vermehrt sich durch sie die Zahl der möglichen Willens- 
motive. Diese Feststellung bringt eine neue Erkenntnis, die 
abermals ein neues Willensmotiv zeitigen kann, und so geht 
die Kette der Schlußfolgerung weiter, ohne daß man jemals 
zur Feststellung des für eine zukünftige eigene Handlung 
endgültig ausschlaggebenden Motivs gelangen kann, das heißt 
zu einer Erkenntnis, die nicht abermals ihrerseits ein neues 
Willensmotiv auslöst. Ganz anders, wenn man auf eine voll- 
zogene, fertig vorliegende Handlung zurückschaut. Hier wird 
der Wille durch die Erkenntnis nicht mehr beeinfluDt und 
daher die streng kausale Betrachtung der Willensmotive 
wenigstens prinzipiell durchführbar.
	        
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