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wärts zu kommen, als einmal probeweise eine gewisse An-
nahme einzuführen, eine sog. Arbeitshypothese, und zu-
zusehen, wie weit man mit ihr kommt. Für die Brauch- |
barkeit einer solchen Hypothese ist es immer ein be-
sonders gutes Zeichen, wenn sie sich auch auf Gebieten
bewährt, auf die sie nicht von vornherein zugeschnitten
war. Denn dann darf man schließen, daß der gesetzliche
Zusammenhang, den sie ausspricht, eine tiefer gehende
Bedeutung besitzt und eine wesentlich neue Erkenntnis
eröffnet.
Wenn somit eine zweckmäßige Arbeitshypothese als
ein unentbehrliches Hilfsmittel jeder induktiven For-
schung erscheint, so drängt sich die gewichtige Frage auf,
wie man es denn anfängt, um eine möglichst brauchbare
Hypothese ausfindig zu machen, Darüber gibt es aber
keine allgemeine Vorschrift. Denn hier genügt keines-
wegs allein das logische Denken, auch dann nicht, wenn
die reichsten und vielseitigsten Erfahrungen vorliegen,
Hier hilft vielmehr allein ein unvermitteltes Zufassen,
ein glücklicher Einfall, oft ein anfangs sehr kühn er-
scheinender Gedankensprung, wie ihn nur eine lebendige
und selbständige, durch eine genaue Kenntnis der vor-
handenen Tatsachen in die richtige Bahn gelenkte Phan-
tasie und eine starke schópferische Gestaltungskraft aus-
zuführen vermag. |
In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Ein-
führung gewisser Gedankenbilder, Analogien, welche auf
bekannte gesetzliche Zusammenhänge in einem anderen
Gebiete hinlenken und dadurch einen weiteren Schritt
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