Full text: Physikalische Gesetzlichkeit im Lichte neuerer Forschung

  
langte zu ihr nicht etwa dadurch, daß er die Beschleuni- 
gung eines Planeten ohne weiteres mit seiner Entfernung 
von der Sonne in Beziehung brachte und nach einem be- 
stimmten numerischen Zusammenhang zwischen ihnen 
suchte, sondern dadurch, daf er sich zunáchst in Ge- 
danken eine Brücke baute, die von dem Begriff der Lage 
des Planeten hinüberführte zu dem Begriff der Beschleu- 
nigung, und diese Brücke heit die Kraft. Er stellte sich 
nämlich vor, daß einerseits durch die Lage eines Planeten 
gegenüber der Sonne eine gegen die Sonne hin gerichtete 
Anziehungskraft bedingt wird, und daD andererseits diese 
selbe Anziehungskraft in der BewegungsgróDe des Pla- 
neten eine bestimmte Änderung verursacht. So entstand 
einerseits das Gravitationsgesetz, andererseits das Träg- 
heitsgesetz. Der Begriff der Kraft selber entsprang ohne 
Zweifel, wie schon das Wort Kraft besagt, der Vorstellung 
der Muskelempfindung beim Heben eines Gewichtes oder 
beim Fortschleudern eines Balles, und diese Vorstellung 
wurde in weiterer Verallgemeinerung angewendet auf jede 
Art von Bewegungsünderung, auch wenn dieselbe so groB 
ist, dab menschliche Muskelkrüfte nicht entfernt hin- 
reichen, um sie zu bewirken. 
Kein Wunder, dab Newton diesem Begriff der Kraft, 
welcher ihm zu so fundamentalen Erfolgen verholfen hatte, 
eine entscheidende Bedeutung beilegte, obwohl derselbe, 
was wohl zu beachten ist, in dem eigentlichen Bewegungs- 
gesetz gar nicht vorkommt, und daß er in thm die primäre 
Ursache einer jeden Bewegungsänderung suchte. So ist 
es gekommen, daß die Newtonsche Kraft als der Haupt- 
12 
und | 
nik, : 
man 
Vorg 
welc] 
In 
uns i 
darf 
grun 
loren 
schei 
erset 
Begr 
die 1 
als c 
Al 
wie 1 
da d 
Kraf 
spric 
logis 
hebu 
den 
bilde 
diese 
tren: 
Kraf 
ausü 
prim
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.