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blick und die hinzutretenden Einflüsse der Umwelt. Wir
haben keinerlei Grund, an der Richtigkeit dieses. Satzes
zu zweifeln. Denn bei der Frage der Willensfreiheit
handelt es sich gar nicht darum, ob es einen derartigen
bestimmten Zusammenhang gibt, sondern es handelt
sich darum, ob dieser Zusammenhang dem Betreffenden
selber erkennbar ist. Einzig und allein dieser Punkt ist
es, an welchem die Entscheidung darüber haftet, ob der
Mensch sich frei fühlen kann oder nicht, Nur wenn
jemand imstande wäre, allein auf Grund des Kausal-
gesetzes seine eigene Zukunft vorauszusehen, müßte man
ihm das Bewußtsein der Willensfreiheit absprechen. Ein
solcher Fall ist aber deshalb unmöglich, weil er einen
logischen Widerspruch enthält. Denn jedes vollständige
Erkennen setzt voraus, daß das zu erkennende Objekt
durch innere Vorgänge im erkennenden Subjekt nicht
verändert wird, und diese Voraussetzung ıst hinfällig,
wenn Objekt und Subjekt identisch werden. Oder kon-
kreter gesprochen: da die Erkenntnis irgendeines Willens-
motives im eigenen Innern ein Erlebnis ist, aus welchem
ein neues Willensmotiv entspringen kann, so vermehrt
sich durch sie die Zahl der möglichen Willensmotive.
Diese Feststellung bringt eine neue Erkenntnis, die aber-
mals ein neues Willensmotiv zeitigen kann, und so geht |
die Kette der SchluDfolgerung weiter, ohne daß man je-
mals zur Feststellung des für eine zukünftige eigene Hand-
lung endgültig ausschlaggebenden Motivs gelangen kann,
d. h. zu einer Erkenntnis, die nicht abermals ihrerseits
ein neues Willensmotiv auslóst. Ganz anders, wenn man
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