daß sie anfangs vielfach Bedenken erregte, und bezeichnen-
derweise hat gerade derjenige Physiker, welcher an dem Be-
weise ihrer Richtigkeit den hervorragendsten Anteil nahm,
Melloni, seine Versuche ursprünglich in der Absicht be-
gonnen, ihre Unhaltbarkeit nachzuweisen. Es ist nämlich
dabei im Auge zu behalten, daß, wie bei allen induktiven
Schlußfolgerungen so auch hier, ein logisch zwingender Be-
weis überhaupt nicht geführt werden kann; was sich zeigen
läßt, ist nur, daß alle Gesetze, welche für die leuchtenden
Strahlen gelten, namentlich die der Reflexion, Brechung,
Interferenz, Polarisation, Dispersion, Emission, Absorption,
auch für die wáàrmenden Strahlen .zutreffen. Aber wer sich
trotzdem weigern wollte, die Identitát beider Arten von
Strahlen anzuerkennen, würde deshalb doch nie eines lo-
gischen Widerspruches überführt werden kónnen; denn er
könnte sich immer darauf berufen, daß möglicherweise künf-
tig doch noch einmal ein durchgreifender Unterschied zutage
kommen könnte. Die praktische Unhaltbarkeit seines Stand-
punktes besteht nur darin, daß er folgerichtig gezwungen ist,
auf eine Reihe von wichtigen Schlußfolgerungen zu verzichten,
welche die Identitätstheorie ohne weiteres mit sich bringt.
Er dürfte z. B. nicht die Behauptung aufstellen, daß die
Mondstrahlen auch wärmen, während diese Tatsache gegen-
wärtig für jeden vernünftigen Physiker, auch wenn sie nicht
durch besondere Versuche bestätigt worden wäre, außer
Zweifel stehen würde. |
: Der so geschlossenen Union zwischen den leuchtenden
und den wármenden, ultraroten Strahlen gliederten sich
ohne weitere Schwierigkeit auf der anderen Seite des Spek-
trums die chemisch wirksamen, ultravioletten Strahlen an.
DaB'aber diese Gemeinschaft verschiedener Strahlenarten
noch einer ungeheuren Erweiterung, und zwar nach beiden
Seiten des Spektrums hin, fáhig ist, sollte erst viel spáter an
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