10 Grundtatsachen und Definitionen
jeder aber sein Volumen und seinen Druck unverändert bei-
behält, und daß diese kleinen Teile der verschiedenen Gase sich
bei der Diffusion nebeneinandermengen, ohne sich gegenseitig
zu durchdringen; dann hätte auch nach beendigter Diffusion
jedes Gas im ganzen noch sein altes Volumen (Partialvolumen)
und alle Gase hätten denselben gemeinsamen Druck. Oder
aber — und diese Auffassung wird sich weiterhin ($ 32) als die
allein berechtigte erweisen — man kann annehmen, daß die
Einzelgase sich auch in ihren kleinsten Volumteilen verändern
und durchdringen, daß also nach beendigter Diffusion jedes
Einzelgas, soweit man überhaupt noch von einem solchen reden
kann, das Volumen des ganzen Gemisches einnimmt und dem-
zufolge unter einem geringeren Druck als früher steht. Wir
wollen die Drucke, die den einzelnen Gasen zuzuschreiben wären,
wenn sie, jedes für sich allein, das ganze Volumen der Mischung
einnehmen würden, ihre sog. „Partialdrucke“, berechnen.
S 18. Bezeichnet man die einzelnen Gase durch angefügte
Zahlenindizes, wührend Temperatur T und Druck p ohne Index
gelassen werden, so ist vor Beginn der Diffusion nach der Zau-
standsgleichung (5):
CMT 10 MT
Eos. fr
Das Gesamtvolumen:
Veg qr x.
bleibt nach 8 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun nach
beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze Volumen V
zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke nach der
Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen:
Gus PME P
(7) P, = yÓ x D; D» y = uu
Durch Addition ergibt sich:
: Vi+ Ve +...
(8) P, d E. d. mm V pp
das Gesetz von Danrow, welches besagt, daB in einer homogenen
Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke
aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, daß
(9) Py iptv Vitor, oo emai CLM a O00 5
d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver-
bed Bad = pa Vus 5|