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Temperatur 19
Legt man die vAN DER Waarssche Zustandsgleichung (12)
zugrunde, so ergibt sich hiernach für den kritischen Punkt:
A Sa o
A RN
also für Kohlensäure nach den mitgeteilten Zahlen:
T, — 805 = 278° + 82°, p, — 61,2 Atm, v, — 0,0069,
und im absoluten Mab v, — 0,0069-506 — 3,49
U. = 30,
ccm
Statt der 3 Konstanten c, 8 und A kann man auch die
3 Konstanten 7,, p, und v, in die Zustandsgleichung einführen;
dann treten in derselben auDer den Variabeln T, p und v nur die
Konstanten 7,, p, und v, auf. Da nun die Einheiten, in denen
die Temperatur, der Druck und das Volumen gemessen werden,
voneinander ganz unabhängig sind, so folgt, daB nur die
Verhältnisse der Größen 7 und 7,, p und p,, v und v, in
der Zustandsgleichung vorkommen kónnen, oder mit anderen
Worten, daß, wenn man diese Verhältnisse einführt:
RO Roe Een
(reduzierte Temperatur, „reduzierter“ Druck, „reduziertes“
Volumen), die Zustandsgleichung außer den Variabeln z, z und g
" gar keine auf die spezielle Natur der Substanz bezügliche Kon-
stante mehr enthält. In der Tat findet man auf die angegebene
Weise fiir die van DER Waarssche Zustandsgleichung:
81 s 8
39-1 @
Für z — 1 und ¢ = 1 ist natürlich z — 1. Dieses Gesetz,
nach welchem die auf die reduzierten Werte von Temperatur,
Druck und Volumen bezogene Zustandsgleichung für sümt-
liche Gase die nàmliche ist, heißt das „Gesetz der überein-
stimmenden Zustände“. Es ist nach dem Gesagten nicht allein
der VAN DER Waarsschen, sondern überhaupt jeder Zustands-
gleichung eigentiimlich, in welcher nicht mehr als 3 auf
die Natur der Substanz bezügliche Konstante auftreten. Doch
gilt das Gesetz in Wirklichkeit nur in gewisser Annäherung,
was vom molekularkinetischen Standpunkt aus deshalb ein-
leuchten muß, weil es keine einzige Substanz gibt, die bei
allen Temperatur. und Volumenänderungen im chemischen
Sinne absolut einheitlich bleibt. (Vergl. unten § 33.)
9*
op =
5 .