Full text: Révision (Deuxième partie)

  
The following table indicates times and costs for the revision of one sheet (43 sheets published in 1973) 
  
  
  
Office ^ Field Plotting Cartography Photography Total 
220 h 130h 160 h 610 h 130 h 1 250 h 
18 % 10 % 13 9, 49 % 10 % 100 % 
8 000 fr. 7:500 fr. 6 500 fr. 23-500 fr. 7 500 fr. 53 000 fr. 
15 % 14 9% 12% 45 % 14 % 100 % 
This program was started in 1968. The last sheets of the sixth block have been checked in the field early this 
summer, i.e. we are behind schedule by about six months. Flying and field checks for the second revision of block one 
have already started. It is with great confidence that we are looking into the future. 
I hope to have given you some idea of the revision of the National Maps of Switzerland. 
Zusammenfassung 
Die Landeskarte der Schweiz 
  
Sie besteht im topographischen Massstabsbereich aus 246 Blättern 1:25 000, 78 Blättern 1:5C 200 und 23 
Blättern 1:100 000. Diese Blätter werden in einem Zyklus von 6 Jahren nachgeführt, und zwar so, dass das Kartenwerk 
in 6 Blôcke aufgeteilt ist und dass jedes Jahr ein solcher Block nachgeführt wird. Da die photogrammetrische 
Nachführung im Massstab 1:25 000 erfolgt, heisst das, dass jedes Jahr etwa 40 Blätter dieses Massstabes photogram- 
metrisch zu bearbeiten sind. Jedes Blatt misst 70 cm x 48 cm (das gilt auch für die Mässstäbe 1:50 000 und 1:100 000), 
was im Massstab 1:25 000 einer Fläche von 210 km2 entspricht. Nebst der Landeskarte der Schweiz besteht noch der sog. 
Grundbuch-Uebersichtsplan in den Masstäben 1:5 000 und 1:10 000. Bis heute sind etwa 92 % der Fläche der Schweiz so 
kartiert. Dieser Grundbuch-Uebersichtsplan enthält gewôhnlicherweise keine Grundstücksgrenzen, dafür aber Hôhen- 
kurven mit einer Aequidistanz von 10 m. Früher glaubte man, .die Landeskarte über den Kataster nachführen zu können, 
doch hat sich das aus verschiedenen Gründen als illusorisch und auch als unzweckmässig erwiesen. Die von der 
Grundbuchvermessung unabhängige Nachführung der Landeskarte ermöglicht zum Beispiel auch die Erfassung wichtiger 
Bauwerke, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. 
Für den Bildflug verwendet die Eidg. Landestopographie ein Flugzeug vom Typ Grand Commander 680 FL mit 
eingebauter Kamera Wild RC 8 und als Filmmaterial Kodak Plus X. Das Bildformat beträgt durchwegs 23 cm x 23 cm, 
die Ueberdeckung etwa 70 %. Der Bildmassstab liegt zwischen 1:25 000 und 1:30 000. Für den Bildflug werden keine 
Bodenpunkte signalisiert ; zum Einpassen verwendet der Photogrammeter gewöhnliche topographische Elemente wie 
alleinstehende kleine Gebäude, kleine Brücken, Wegeinmündungen und ähnliches. Dieses Vorgehen bedingt allerdings 
eine sehr genaue Kartengrundlage. Während eines Sommers, d.h. etwa von Mai bis September werden 1500 - 2000 Photos 
geflogen. 
Nach dem Bildflug, werden im Büro mit gewöhnlichen Taschen- oder kleinen Spiegelstereoskopen die neuen 
Flugbilder mit dem alten Kartenblatt verglichen und mit wasserfesten Farbstiften oder feinzeichnenden Tuschschreibern 
alle Veränderungen im Kartenblatt festgehalten ; neue Bauwerke in rot, Waldränder in grün und Gewässer in blau. 
Wegfallende Objekte werden mit gelb übermalt. Für diese Durchmusterung werden etwa 10 Arbeitstage benötigt. Es lohnt 
sich, diese Durchsicht sorgfältig zu machen, da dadurch die Geländebegehung viel gezielter erfolgen und auf das 
Notwendigste beschränkt werden kann ; man übersieht vor allem viel weniger diejenigen Einzelheiten, die eine Gelände- 
begehung unbedingt erfordern. Für diese Arbeit im Gelände hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das nachzuführende 
Kartenblatt, in das alle diese Eintragungen gemacht werden sollen, auf Karton aufzukleben und in 4 Teile zu zerschneiden 
Zudem kann jeder Teil noch gefaltet werden. So entstehen handliche, stabile Stücke von 18 cm x 26 cm, auf die der Topo- 
graph im Gelände auch unter oft erschwerten Bedingungen seine Eintragungen machen kann. 
Diese Viertelstücke können so gefaltet werden, dass die wertvollen Eintragungen nach Beendigung der Arbeit 
oder bei Einbruch schlechten Wetters gut geschützt sind. 
Was muss im Gelände beurteilt werden ? An erster Stelle steht das Strassen- und Wegnetz. Die Güte neuer 
Strassen kann nur an Ort und Stelle zuverlässig beurteilt werden. In Wäldern wird das Wegnetz vollständig begangen, da 
nur so Veränderungen erfasst werden können. Besondere Schwierigkeiten treten in unsern Südtälern auf. Der starke 
Rückgang der Alpwirtschaft führt, wegen der üppigen Vegetation, zum raschen Zerfall des Fusswegnetzes. Aber gerade 
in diesen, mit Felsbandern durchsetzten, sehr steilen Gebieten sollte sich der Wanderer auf das Wegnetz verlassen 
kónnen, was für den Topographen meist sehr mühsame und zeitraubende (aber auch äusserst reizvolle !) Gelándebe- 
gehungen bedeutet. > 
Ganz allgemein darf aber gesagt werden, dass mit einer sorgfaltigen Gelandebegehung den Flugbildern viel mehr 
Information entnommen werden kann als ohne eine solche. So können zum Beispiel im Wald gelegene, aus der Photo nicht 
deutbare Einzelheiten nach einer Begehung oft mühelos als zusammenhängendes Wegnetz photogrammetrisch ausgewertet 
werden. Man spart so zeitraubende Messtischarbeit, und es ist erstaunlich, dass ein solches Vorgehen bei manchen 
Photogrammetrieunternehmern häufig nicht das notwendige Verständnis findet ! 
Für die Begehung eines Blattes 1:25 000 mit einer abgebildeten Fläche von 210 km2 benötigt der Topograph etwa 
3 Wochen. Jedem Topographen steht dazu ein VW zur Verfügung. 
An dieser Stelle sei noch auf den sog. Nachführungsatlas hingewiesen. Er besteht aus allen Blättern der Landes- 
karte der Schweiz und liegt in Form von Ordnern frei zugänglich auf, In diese Blätter werden Beanstandungen oder 
Feststellungen irgendwelcher Art eingetragen, die zwischen zwei Nachführungen von Kartenbenützern oder vom Personal 
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