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4.1. Erkundung
Bekanntlich kónnen nicht alle topographischen Objekte im Luftbild unmittelbar erkannt
werden. Dies gilt insbesondere für solche Objekte, die verdeckt sind oder sich mangels Kontrast
von der Umgebung nicht oder nur schlecht unterscheiden lassen.
Schwierigkeiten treten auch bei der qualitativen Bewertung, von topographischen Objekten
anhand des Luftbildes (Kirche statt Gebáude, Strassenklassifizierung u.a.) auf. Eine terrestrische
Erkundung wird daher üblicherweise nicht zu umgehen sein. Sie bereitet jedoch im allgemeinen
keine Schwierigkeiten. Da sich topographische Objekte - sind sie erst einmal als solche erkannt
und auch qualitativ bewertet - im Luftbild erkennen lassen, beschránkt sich die Felderkundung auf
einen Luftbildvergleich. Einmessungen sind fast nie, allenfalls für Wege in Waldgebieten erforder-
Lien Zur Felderkundung werden beim LV-BW Vergrôsserungen 1:10 000 der Luftbilder ver-
wendet, in die mit Farbe eventuelle Objektabgrenzungen bzw. Klassifizierungs- oder sonstige
Bewertungshinweise eingetragen werden.
Die Felderkundung wird im allgemeinen vor Beginn der Überzeichnung der OF durchge-
führt. Aufgrund dieser Vorarbeiten kann die Überzeichnung dann z. B. für die Strassen und Wege
unmittelbar im endgültigen Zeichenmuster und unter Berücksichtigung evtl. Verdrängungen erfolgen
(vgl. Abschnitt 4. 2).
Beim LV-BW beschränkt man sich auf die Erkundung der wesentlichen Veränderungen
des Siedlungs- und Verkehrsbildes und umfangreicher Nutzungsánderungen (z. B. Wald). Unter
dieser Voraussetzung kann die Felderkundung bei Verwendung eines Autos von 1 Person in ca. 5
Tagen durchgeführt werden, Bei umfangreicheren Erkundungen (Waldwege, Nutzungsarten) liegt
der Aufwand bei ca. 8 Tagen pro Blatt der TK 25.
4.2. Schilderung des Fortführungsverfahrens
I) Fortführung der TK 25
1. Allgemeines
Die Ff. erfolgt beim LV-BW seit 1964 nicht mehr im Originalmassstab, sondern
aus Gründen der Arbeitsvereinfachung in dem 2,5 x grösseren Arbeitsmassstab 1:10 000. Von
jedem Blatt der TK 25 stehen beim LV-BW Vergrösserungen 1:10 000 zur Verfügung, wobei das
Blatt der TK 25 in 4 Viertel: NW, NO, SW und SO unterteilt ist.
2. Verfharen
Aufgrund praktischer Arbeiten und Erfahrungen und nicht zuletzt im Hinblick auf
die vorhandenen Kartenoriginale (Grundriss-, Gewüsser-, Hoóhenfolie) hat sich folgendes Verfahren
herausgebildet, das in seinen wesentlichen Phasen kurz skizziert werden soll (vgl. auch Anlage 3).
Herstellung der Fortführungsvorlage (FV):
a) Herstellung je einer seitenverkehrten Blaukopie der in Abschnitt 4. 2 - 1. genannten Blattvierteln
1:10 000 der TK 25 auf die Rückseite masshaltiger Folien (z. B. Pokalon). Inhalt / Grundriss, Natur-
arten, Gewässer und Höhendarstellung.
b) Vergleich zwischen altem Kartenbild und OF über einem Leuchttisch und Darstellung der erkenn-
baren Veränderungen auf der in a) genannten Folie. (Evtl. Übernahme von Veränderungen aus anderen
Unterlagen).
Grundrissänderungen werden mit schwarzer Tusche im vergrösserten Zeichenmuster (ZM)
gezeichnet. Neuerdings werden die Darstellungselemente (Strassen, Gebäude, Einzelzeichen) mit
grossem Zeitgewinn von Abreibefolien abgerieben.
Gewässeränderungen werden ebenfalls im vergrösserten ZM, aber, zur besseren Unterscheidung
von Grundrissánderungen, in roter Farbe dargestellt.
Nutzungsartenänderungen werden nur skizzenhaft dargestellt. Die benôtigten Zeichen werden
anhand der Skizze im endgültigen Massstab auf Strippingfilm abgesetzt und später in die verkleinerte
FV montiert.
Namenänderungen oder Änderungen von Höhenangaben werden auf einem transparenten Deckblatt
=30 =
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