Full text: Révision (Troisième partie)

Dachüberständen 
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Messung 
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Auf einer Deckfolie werden geritzt: 
+ 3 cm 
Genauigkeit: 
a) Paßpunkte (markante topographische Grenzpunkte) 
b) fortzuführende Gebäude 
  
CADASTRE ET LEVES AUX GRANDES ECHELLES 
LEISTUNGSFAHIGE KATASTERPHOTOGRAMMETRIE 
KATASTERFORTFÜHRUNG MIT HILFE DER PHOTOGRAMMETRIE 
Dipl.-Ing. K. EWIG 
stuttgart 
1. Einleitung 
Wichtigste Aufgabe der mit der Katasterführung beauftragten Organe in Baden-Württemberg 
ist die Fortführung der im 19. Jahrhundert entstandenen Katasterwerke, die, aufbauend auf einer 
Landestriangulation, die Grundstücksgrenzen auf Grund von Masszahlen nachweisen. Hatte die Pho- 
togrammetrie als graphisches Aufnahmeverfahren bereits einen festen Platz in der Landesvermes- 
sung, so gelang es ihr zunächst nicht, in der numerischen Katastervermessung Eingang zu finden. 
Der Grund lag unter anderem in dem hohen Rechenaufwand, den eine numerische photogramme- 
trische Auswertung zur Folge hat, und in der umbefriedigenden Nachbargenauigkeit nahe beieinan- 
derliegender photogrammetrisch bestimmter Punkte. Erst als leistungsfahige elektronische Reche- 
nanlagen zur Verfügung standen, erhielt die numerische photogrammetrische Methode neue Impulse, 
da sich hiermit die Möglichkeit eröffnete, den Rechenaufwand zu bewáltigen. Hinsichtlich der unge- 
nügenden Nachbargenauigkeit wurde durch folgende, im Programmpaket "Aerotriangulation'" des 
Photogrammetrischen Instituts der Universität Stuttgart programmtechnisch realisierte Massnahmen 
abgeholfen : 
1. Berechnung des photogrammetrischen Punktfeldes in einem Block (PAT M). 
2. Numerische Nachbehandlung der aus der Blockberechnung herauskommenden Landeskoordi- 
naten mittels Interpolation nach kleinsten Quadraten (Quint). 
3. Einbeziehung terrestrischer Kontroll- und Bestimmungsstücke in die endgültige Koordina- 
tenberechnung (Spaaus). 
Damit waren die Voraussetzungen für die Anerkennung der numerischen photogrammetris- 
chen Methode als technisches Verfahren bei Katastervermessungen geschaffen. Das Innenministe- 
rium Baden-Wuürttemberg hat mit Erlass der "Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Pho- 
togrammetrie bei Katastervermessungen'" vom 14.10.1971 dieses Verfahren für zulässig erklärt. 
2. Aufgabenstellung 
Seit 1971 wird die photogrammetrische Methode alternativ neben den herkömmlichen 
Verfahren und der Polaraufnahme mit elektro-optischen selbstregistrierenden Tachymetern in der 
Katasterfortführung angewandt. Photogrammetrie und elektrooptische Tachymetrie sind hierbei 
nicht als Konkurrenten zu sehen, sondern als sich gegenseitig ergänzende oder für spezielle Fälle 
besonders geeignete Verfahren. Die Photogrammetrie wird vorzugsweise dann eingesetzt, wenn 
áusser den Grenzpunkten noch viele topographische Objekte zu erfassen sind, oder wenn sich für 
die terrestrische Aufnahme besondere Schwierigkeiten oder Gefahren ergeben würden, wie z. B.in 
steilem oder felsigem Gelände oder auf verkehrsreichen Strassen. 
Ziel des photogrammetrischen Verfahrens ist, die Ermittlung der Landeskoordinaten der 
Grenz- und Vermessungspunkte durch eine numerische Auswertung und die Kartierung der topogra- 
phischen Objekte in einer nachfolgenden graphischen Auswertung. Der Verfahrensablauf wird am 
Beispiel einer Strassenvermessung am Steilabfall der Schwäbischen Alb erläutert. 
Die Strasse überwindet auf 2,4 km Länge einen Höhenunterschied von 170 m. Die Fahrbahn 
wurde auf 6,5 m bergseitig verbreitert, wobei zur Abstutzung der Bergseite anstatt massiver 
Stützmauern sogenannte Drahtschotterkästen dienen. Es sind dies quaderformige Steinpackungen 
mit einem Querschnitt von etwa 1 m2, die mit Maschendraht umhüllt sind und treppenfórmig 
übereinandergeschichtet werden. Man erreicht dadurch eine bessere Abführung des Hangwassers 
als bei massiven Stützmauern. 
2909. 
  
  
  
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