CADASTRE ET LEVES AUX GRANDES ECHELLES
PHOTOGRAMMETRISCHE KATASTERVERMESSUNGEN
IM RAHMEN DER FLURBEREINIGUNG
Dipl.-Ing. Karl HEILAND
Ludwigsburg.
1. Einleitung
Die Aufgabe der Flurbereinigung ist die vollständige Neuordnung des ländlichen Raumes.
Gesetzliche Grundlage dieser Neuordnung ist das Flurbereinigungsgesetz vom 14. 7.1953. Es wird
ergänzt durch das Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 und das Städtebauförderungsgesetz von 27.7.1971
in welchen die Neuordnung innerhalb des Ortsbereichs der Städte und Gemeinden gesetzlich geregelt
werden. Zur Erledigung der Aufgaben der Flurbereinigung wurden in allen Bundesländern der BRD
sogenannte Flurbereinigungsämter oder Kulturämter eingerichtet. Ihnen obliegt die Durchführung
der Flurbereinigung innerhalb eines festgelegten Dienstbezirkes.
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Das Ergebnis der Neuordnung einer Gemarkung durch Flurbereinigung ist durch eine
Neumessung zu erfassen, um den neuen Zustand zu beschreiben, topographisch festzuhalten und
rechtlich zu sichern.
Im Bundesland Baden-Württemberg, wie auch in anderen Bundesländern, ist die Aufgabe
der Neumessung im Rahmen der Flurbereinigung von der Vermessungsverwaltung an die Flurbe-
reinigungsämter delegiert worden. Zur Neumessung wird von den Flurbereinigungsämtern die
moderne Methode der Polaraufnahme mit selbstregistrierenden elektro-optischen Tachymetern
und die Photogrammetrie eingesetzt.
Im Folgenden soll darüber berichtet werden, wie in Baden- Württemberg die photogram-
metrische Katastervermessung im Rahmen der Flurbereinigung eingesetzt wird und welche
Erfahrungen dabei gemacht wurden. Die Beschränkung auf Baden-Württemberg erscheint sinnvoll,
weil in der BRD die Neumessungsrichtlinien von Bundesland zu Bundesland stark variieren, was
sich auf Organisation und Methoden auswirkt und, weil die photogrammetrische Katasterver-
messung bei der Flurbereinigungsverwaltung in Baden-Württemberg konsequent auf die Anwendung
des sogenannten "Stuttgarter Programmpaketes'' für die Photogrammetrie abgestimmt ist.
2. Aufgabenstellung
Als Grundlage der Neuordnung des Flurbereinigungsgebiets wird vom Flurbereinigungsamt
in Zusammenarbeit mit anderen Planungstragern (z.B. Wasserwirtschaftsamt) ein "Wege- und
Gewüsserplan'" entworfen. Er enthalt das neue Wege- und Strassennetz, alle Massnahmen zur Be-
und Entwässerung, zur Ortssanierung und Landschaftspflege, sowie Art und Umfang der dafür
erforderlichen Baumassnahmen. Nachdem der "Wege- und Gew&sserplan' in die Natur übertragen
und der Ausbau der neuen Strassen, Wege, Gewässer und sonstigen öffentlichen (''gemeinschaft-
lichen") Anlagen beendet ist, besteht die Aufgabe, das neue Wege- und Gew&ssernetz nach den
Regeln der Katastertechnik aufzumessen. Diese Vermessung liefert die Ausgangsdaten fur alle
Berechnungen zur neuen Grundstückseinteilung (Zuteilungsentwurf und hierfür erforderliche Karten)
und sichert gleichzeitig die Grenzen der neuen Wege, Strassen und Gewässer. Zur Bewaltigung
dieser Vermessungsaufgabe, bei der tausende von neuen Grenzpunkten erfasst werden müssen,
werden bei der Flurbereinigungsverwaltung Baden-Württemberg die modernen Vermessungsme-
thoden der elektro-optischen Distanzmessung mit selbstregistrierenden Tachymetern und die
Luftbildmessung -photogrammetrische Katastervermessung- eingesetzt.
3. Photogrammetrische Katastervermessung in der Flurbereinigung in Baden- Württemberg
Für die Anwendung der Photogrammetrie bei Katastervermessungen wurden im Oktober
1971 vom Innenministerium Baden-Württemberg, als der zuständigen obersten Vermessungsbehörde
des Landes, Verwaltungsvorschriften erlassen ('"VV Photo''), die auch für die Flurbereinigungs-
verwaltung bindend sind. Die darin festgelegten Richtlinien stützen sich zum grossen Teil auf
Erfahrungen, die bei der Flurbereinigung mit grossräumigen photogrammetrischen Katasterver-
messungen gemacht wurden. Die wichtigsten Prinzipien der "VV Photo'' sind :
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