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Da ich dieſe Abhandlungen vorzüglich für die Fürſtlich Braun-
ſchweigiſchen Forſtbedienten und für ſolche beſtimme, welche ſich auch
mittelbar mit dem Forſtweſen beſchäftrigen: ſo werde ich es mir
beſonders angelegen ſeyn lassen, bey jedem vorkommenden Falle, wo
die Beweiſe aus Bemerkungen geführt werden ſollen, und in wel-
chem es auf die practiſche Anwendung ankömmt, jedesmal auf den
Ort und die Stelle zu verweiſen, wo der Leser ſolche Beyſpiele vor-
finden kann, wobey für denselben der Vortheil entſteßzen muß, daß
dieſe Beyſpiele ihm auſſerdem zu neuen Belehrungen Anlaß geben
werden, wenn er die Gelegenheit haben sollte, ſie künftig an Ort
und Stelle nachzuſuchen.
Es ſoll dabey auch jedesmal mit angeführt werden, was wir
dabey der Natur allein, und was wir hingegen ihr und der guten
Mitwirkung der vormaligen, oder jetzigen Forſtwirthſchaft zu verdan-
ken haben.
Ich werde alsdann manchem fleißigen Forſimanne, der dene
Staate, besonders für die Zukunft, ſo ſehr wichtige Dienſte leiſtet,
und der wegen den Umſtaänden und der Lage ſeines Wirkungskreiſes,
oder weil es ihm an der nöthigen Gabe, ſeine Verdienſte geltend zu
machen, fehlte, oft sogar dem gleichzeitigen Publikum unbekannt
blieb, ucrdientes Lob wiederfahren zu laſſen, Gelegenheit haben; ſo
ivie in andern Fällen ein billiger Tadel nachtheiliger Forſtbehandlun-
gen zur Belehrung dienen, und künftige Verbeſſerungen bewirketr
kann. :
Auch ſoll bey manchem Falle, wenn es die oberaufſichtliche
Behandlungsart des ſämtlichen Forſtweſens betrift, geſchichtmäßig an-
geführt werden, was darin ſeit den lezten hundert Jahren in den
hieſigen fürſtlichen Forſkten vorgenommen iſt, um die daraus entſtau-
denen guten oder schlimmen Folgen entweder zur Nachahmung zu
empfehlen, oder zur Warnung aufzuſtellen, wobey ich ſowohl den
aus-
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