Full text: ... welcher die Forst-Botanik, die Naturkunde der Bäume überhaupt und die Beschreibung der Eiche enthält (Erster Theil)

    
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3) Ob es vortheilhaft sey, die Eichen als Brenns und Kohlholz zu 
benutzen, auch in welchem Falle es als zehn- bis funfzehn- oder auch als 
dreyßig- bis vierzigjähriges Schlagholz gezogen werde, wobey denn eine 
einfache oder doppelte Wirthſchaft Statt findet, nach welcher entweder auf 
einem Orte nur eine Holzart, wie zum Beyſpiel nur funfzehnjähriges 
Schlagholz allein , oder mit dieſem auch noch größere ältere Bäume, 
oder auch Eichen, Büchen, und mehrere Holzarten unter einander zugleich 
erzogen werden. 
§. 283. 
Die Beſtimmung des dritten Puncts: Welche von den benannten 
Culturarten auf einem gewiſſen Orte am zweckmäßigſten ſey, geſchieht eben- 
falls nach obigen Voraussetzungen, indem diese ſich ſo wohl nach der vor- 
theilhaftern Benutzung der verſchiedenen Holzclaſſen, als nach dem Grunde 
und Boden, nach mehrern vortheilhaften und nachtheiligen Nebenumſiäns 
den, und nach dem größern und geringern Werthe des zu erziehenden Hols 
zes richten muß. 
Diese ferner nun genauer zu beſiimmende Punkte ſind überhaupt uns 
ter einander gemeinschaftlich verbunden, und können nicht wohl getrennt in 
einer gewissen syſtematiſchen Ordnung einzeln vorgetragen werden, ohne da- 
bey viele weitläuftige Wiederholungen zu begehen; ſie sollen also gemeins 
ſchaftlich der Gegenſtand des Folgenden seyn , und unter den verſchiedenen 
Ueberſchriften abgehandelt werden. 
§ 28 t.. 
Von. der natürlichen E uett.. der Eichen in den 
Gehägen und Zuſchlägen. 
Obſchon die Erziehung der Eichen in den Gehägen und Zuſchlägen 
als die natürlichſte und wichtigſte Erziehungsart derselben hier vorzüglich 
abgehandelt werden ſollte: ſo hat doch dieselbe mit der Erziehung der übris 
gen Holzarten zu vieles gemein, und da ſte mit der Forſtwirthſchaft über- 
haupt in sehr enger Verbindung ſteht, ſo wird ſolche, um alle unnöthige 
Wiederholungen zu vermeiden, bequemer in dem zweyten Theile, in dem 
Abſchnitte von der Forſtwirthſchaft, und zwar unter der Ueberſchrift: Von 
der Erziehung und Wirthſchaft des Baumholzes , beſchrieben werden 
können, wo der geneigte teſer das Weſentliche davon finden wird. 
§. 285. 
     
    
    
     
    
    
    
   
   
   
    
   
    
	        
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