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uvulgariſch benennen kann; ſo iſt es auch dem Forſtmannne leicht, die ohnedies
des vielen Nutzens wegen sehr bekannten Holzarten, zu beſtimmen. Ein botani-
ſches Eintheilungsſyſtem derselben gehört alſo mehr zur theoretiſchen Zierde der
Forſtwiſſenſchaft, als zur Nothdurft bei der practiſchen Ausübung derſelben.
Die benannten Linneiſchen und Tournefortſchen Eintheilungssyſteme ſind
daher für den Forſtmann eben so entbehrlich, als ſie dem Botaniker nothwendig
ſind. Jener findet auch an den wenigen Gewächſen, die er zu untersuchen hat,
ſo viele auffallende Unterſchiedszeichen und besondere Eigenſchaften, daß er solche
nicht, wie dieſer, erſt an den Blumen, Blättern und an den Staubfäden ders
felben aufzuſuchen gezwungen iſt. Diese Eintheilungssyſteme würden die Ab-
ſicht, welche man damit zu erreichen ſuchen mögte, also mehr erschweren, als
erleichtern. Für den Forſtmann iſt deswegen die in den beſten Forſiſchriften
angenommene Eintheilung der Holzarten weit vorzuziehen, obſchon ſîe an ſich
ſelbſt höchſt fehlerhaft, und bei Beſtimmung der Grenzen einer Art von der an-
dern, ungewiß iſt, ſo daß es zweifelhaft bleibt, ob ein Baum oder Strauch in
dieſe oder jene Claſſe gehört. Diese gemeine Eintheilung aber, so sehr ſie auch
den Theoretiker beleidigen kann, iſt zur practiſchen Ausübung beym Forſtbetriebe
vollkommen hinlänglich; um ſich damit deutlich und verſtändlich auszudrücken,
und jedes Gewächs, was auf das Forſiweſen irgend eine Beziehung hat , be-
ſtimmt anzugeben. Uebrigens habe ich mich bemüht, bei dieſer hier angenom-
menen Eintheilung so wenig Claſſen und ſo viele Beſtimmungen feſizuſetzen, als
es mir möglich war.
§. 3.
Die Gewächse, welche auf das Forſtweſen eine Beziehung haben, und
alſo zur Forſtbotanik gehören, werden abgetheilt:
a) In die Holzarten und
b) In die Nichtholzarten oder Kräuter.
Die Holzarten ſind Pflanzen, welche ſich durch einen feſten, mehrere Jahre
beſtändigen Stamm und durch feſte Wurzeln von den übrigen Pflanzen unter-
d;; Nichtholzarten ſind diejenige Kräuter, welche auf das Forſtwesen nur
eine Nebenbeziehung haben, deren Stiel weich und locker iſt, und nicht
mehrere. Jahre beſtändig bleibt.
(Erſter Theil) | | C §. 4.