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§. 355.
Bey der Auswahl, welche Bäume aus einem bestandenen Eichenorte
als reif angeſehen und gehauen werden ſollen, iſt es beſonders in den Ge-
genden, welche durch einen großen Fluß oder durch eine nahe Lage an der
See zum ausgedehnten Holzhandel begünſtigt ſind, von dem weſsentlichſten
Nuten, daß der dabey für diesen Handel paſſende sowohl jetige, als künf-
tige größere Werth des Baums in Ueberlegung genommen werde, wobey es
ſich, zum Beyſpiel, sehr oft finden wird, daß eine Eiche, welche wegen eis
ner höchſt unförmlichen Krümme oder eines großen Aſts für den gewöhnli-
chen Gebrauch, als ein ſchlechter Baum angeſehen wird, zum Seeholzhandel
von dem größten Werthe seyn, und dafür erſt in ſpätern Jahren, oder bey
einer andern Gelegenheit, als haubar angeſehen zu werden verdienen kann.
§. 356.
Der für jeden Baum geltende forſtwirthſchafcliche Grundſatz, ihn dann
zu benutzen, wenn er ſeine verhältnißmäßige Haubarkeit erreicht hat, wird
jedoch bey der Eiche wegen ihres ausgedehnten Nutzens und langjamen
Wachsthums mehr, wie bey irgend einer andern Holzart, vorzüglich durch
die nöchige Fürsorge für die Zukunft beschränkt, für welche die Bedürfniſse
in vielen Fällen nicht vorauszuſehen ind. Es muß daher nach den ver-
ſchiedenen Umſtänden hierauf besonders Rückſicht genommen und freilich oft
eine große Anzahl haubarer Eichen zum Schaden ihres inneren Werchs ſos
wohl, als der damit in Verbindung ſtehenden Forſtwirthſchaft über die Zeit
geschont und aufgehoben werden. Es gehört deswegen unter die ſchälzbar-
ſten Eigenschaften dieser vortrefflichen Holzart, daß ſie ſich ſehr gut ſo vies
le, oft hundert und mehrere Jahre über die Zeit ihrer Reife und Haubarkeit
aufbewahren läßt, und nicht ſo ſchnell, wie andere Holzarten, in innerliche
Stockung übergeht, welches besonders bey den größten Holzſorten für die
Zukunft von äußerſter Wichtigkeit iſt, indem wir nun alſo manche alte,
längſt brauchbare Eiche aus Vorſicht, daß es. zu irgend einer Zeit am Nachs
wuchs jüngerer Bäume fehlen mögte, für die Nachkommen ſtehen laſſen
können. Dieser Forſtlehrsatz rechtfertiget unſere überſtändige eichen Baums
holzörter in den Campenschen und Schöningſchen Forſten, welche als gute
Vorräthe für unvorhergesehene Bedürfniſſe aufgeſpart werden.
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