Full text: ... welcher die Beschreibung der Fichte enthält (Zweiter Theil)

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vor solchen Orten lagen, wo das Jahr zuvor Trockniſſen gestanden hatten, 
denn im Ganzen waren diese Windfälle zur Schwärmezeit des Käfers 
schon zu trocken geworden. Hieraus folgt denn, daß, wenn der Käfer 
nicht in ungewöhnlicher Menge vorhanden iſt, in welchem Falle er das 
folgende Frühjahr auch wohl mit schlechterer Koſt vorlieb nimmt, und 
mehr ausgetrocknete liegende Stämme anfliegt, es nicht nöthig sey , die 
im Herbſte erfolgten Windfälle borken zu laſſen, und daß man diese Vor- 
ſicht alsdann nur auf solche Windfälle beschränken könne, die nur ſtark 
gelehnt waren, oder noch bis etwa Anfangs März mit starken Worboden 
gelegen haben, und daher frischer geblieben sind. Auch kömmt es hierbei 
sehr auf die Lage der Windfälle selbſt an, liegen solche in Thälern, worin 
ein stärkerer Windzug zu seyn pflegt, auf moraſtigen oder sehr feuchten 
Boden, oben auf den höchſten Bergen, wo der Käfer des dort gewöhn- 
lichen Nebels wegen, nicht leicht schwärmt , hinlänglich entfernt von Der- 
tern, wo Käfer waren, oder wo, wenn er sich auch einigermaßen in sol- 
chen Windfällen vermehren sollte, davon kein sonderlicher Nachtheil zu 
befürchten seyn möchte; so brauchen die Schälungskoſten nicht angewendet, 
und die ganze Arbeit damit nicht aufgehalten zu werden. Daß auch solche 
Windfälle zuweilen selbſt als Rettungsmittel umſtehender Orte zu benutzen 
ſind, iſt im §. 129. bereits bemerkt worden. Das Borken der Windfälle, 
die im Herbſt und Winter erfolgt sind, braucht auch nicht auf gleiche 
Weiſe zu geschehen, als bei dem in der Saftzeit gefallenem Holze, von 
dem die Borke leicht los läßt, es braucht, wie bereits oben bemerkt iſt, 
in solchen Fällen die Borke , wie es auch bei sonstigen in jener Jahrszeit 
gefällten Waldvorräthen gewöhnlich iſt, und bei guter Forſtwirthſchaft in 
Fichtenwäldern immer geschehen sollte , nur Fleckweise abgebeilt zu werden, 
wodurch der sitzenbleibende Theil derselben, dann durchs baldige Austrock- 
nen gegen den Käfer hinlänglich gesichert wird. : 
§. 145. 
Ueber die Guterhaltnng der von Käfertrockniſſen und Windfällen 
entſtandenen großen Waldvorräthe. 
Daß ungeachtet der vielen cin den Harzgebirgen liegenden großen 
Hüttenwerken zu den jährlich mehrere hundert tauſend Malter verkohlt 
  
  
  
    
   
    
    
    
    
   
    
    
    
    
  
   
   
	        
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