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seine Nahrung mit mehrerer Auswahl, und viele davon freſſen die zarten
Fichtentriebe im May sehr gern z andere dagegen faſt gar nicht, und so
iſts auch mit ganzen Heerden, nachdem solche mehr oder weniger daran
gewöhnt ſsind. :
§. 7o0.
Ist der Forſteigenthümer oder der Forſtbediente mit dem Huhde-
berechtigten in gutem Vernehmen, so läßt ſich zum Beſten für beide leicht
eine solche Huhde - Einrichtung treffen, daß in so weitläuftigen Fichten-
forſten, wie die des Harzes sind , sowohl Hornvieh und Pferde als
Schaafe darin volle Weide haben, ohne der Holzzucht zerſtörenden Scha-
den zuzufügen. Man muß nämlich die Hirten unterrichten, wie und wo,
auch bei welchem Wetter und zu welcher Zeit sie auf diesen oder jenen
Hey das Vieh weiden, und wo sie es hertreiben sollenz aber selten iſt
ein solches freundſchaftliches Verhältniß von Dauer, und ich selbſt kenne
sehr viele, sonſt äußerſt billigdenkende Huhdeberechtigte, bei denen alle
vernünftige Vorstellungen fruchtlos sind, wenn és darauf ankommt , daß
ihre frevelhaften Hirten einer ihnen unnachtheiligen Schonung auch nur
einigermaßen nachgeben sollen.
§. : 7.3.
Die bisher von den Huhde- und Weideberechtigten auf dem Harze
oft wahrhaft muthwillig ausgeübten Mißbräuchen, wird aber nun durchs
Königl. Decret vom 29. März 1808. eben so zweckmäßig für den Wald,
als wohlthätig fürs gemeine Wohl gesteuert, indem nach dem 175ſten
Artikel deſſelben in allen Fällen die Ausübung einer jeden Gerechtſsame,
als des Beholzungsrechts, Befugniß zur Maſt und Weide, und andere,
dem Forstbetriebe und der Ergiebigkeit des damit beläſtigten Waldes un-
tergeordnet seyn muß, und nach dem Artikel 176. alle Diſtricte in Zu-
schlag gelegt werden sollen, wo die Holz - Wiederanzucht und Forſtſicherung
diese Maaßregel nôöthig macht.
§. 728.
Daß das Rothwild und die s junge Fichtenorte durchs Abäſen
beschädigen sollten, gehört unter die seltenen Fälle, und man bemerkt es