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sie größer, etwa 120 kg/qem. Diese Richtung kommt aber
selten in Betracht. Die Schubfestigkeit der Steine ist meist
gering, bei harten Steinen etwa 100 kg/qcm, bei weichen, wie
Ziegelsteinen, etwa ro kg/qcm.
In der Praxis muf man natürlich die nótige Sicherheit
anwenden und darf nur einen Teil der Schubfestigkeit in
Rechnung stellen. Die zulässige Beanspruchung für Ab-
scheren bei den verschiedenen Baustoffen ist in der Tabelle II
(Seite 22) in Spalte 3 aufgeführt.
§ 51. Niete.
Man berechnet die Scherfestigkeit ebenso wie die Zug-
und Druckfestigkeit, indem man die abzuscherende Flüche
mit der Scherfestigkeit für 1: qcm multipliziert. . P — F-s.
Und man findet die nótige Querschnitiflüche, indem man
die Scherkraft durch die zulässige Beanspruchung für 1 qcm
D
dividiert. F = —
8
Hat z. B. der Niet (Abb. 89) einen Durchmesser von
22 .
2 cm, so ist der Querschnitt — 3,1416 qcm und die zu-
lissige Scherkraft P — 3,1416 - 600 = rd. 1885 kg. Ist der
Niet zweischnittig (Abb. 9o), so ist die zulässige Scherkratt
2-3,1416 - 600 — rd. 3770 kg.
Um die Berechnung zu erleichtern, ist in der Tabelle XX
auf Seite 56 die bei den gebräuchlichen Nieten zulässige
Scherkraft aufgeführt.
Eine Nietverbindung kann auch dadurch zerstört werden,
daß der Druck des Nietes auf das Eisenblech in der Loch-
leibung (bei AC oder BD in Abb. 89) zu groß wird. Das
Blech reißt dann. Erfahrungsgemäß darf der Druck hier
größer sein als sonst und ohne Schaden 1200 kg für ı qcm
des Lochquerschnitts d- à (Abb 89, Querschnitt) betragen;
vielfach werden sogar 1500 kg zugelassen.
In der Tabele XX auf Seite 56 ist der sich hier-
aus ergebende zulässige Druck bei verschiedenen Blechstärken
und den gebräuchlichen Nietdurchmessern zusammengestellt.