Full text: System der deductiven und inductiven Logik (1. Theil)

190 Schliessen.  Sinna 
Wir fanden, dass, welches auch die Form des Urtheils, was immer- welche 
hin sein nominelles Subject und Prädicat sein möge, das wirkliche und vo 
Subject eines jeden Urtheils aus irgend einer oder mehreren That- Gründe 
sachen oder Erscheinungen des Bewusstseins, oder aus irgend einer em 
oder mehreren der verborgenen Ursachen oder Kräfte besteht, denen nun_ fo 
wir diese Thatsachen zuschreiben; wir fanden, dass alles, was von gegebe: 
diesen Erscheinungen oder Kräften im bejahenden oder verneinen- 
den Sinne ausgesagt oder behauptet wird, entweder Existenz, Sf 
Ordnung im Raume, Ordnung in der Zeit, Verursachung, oder Aehn- in_rec} 
lichkeit ist. Dies ist also die auf ihre letzten Elemente zurückge- einiger 
führte Theorie des Inhalts der Urtheile; es giebt aber noch einen wirklic 
andern weniger abstrusen Ausdruck, der für viele Zwecke wissen- ER 
schaftlich genug ist, wenn er auch die Analyse nicht weit durch- reden 
führt. Dieser Ausdruck anerkennt die gewöhnlich angenommene gefolge 
Verschiedenheit zwischen Subject und Attribut, und giebt. folgen- selben 
des als die Analyse der Bedeutung der Urtheile: Ein jedes Urtheil SEE 
behauptet, dass ein gegebenes Subject irgend ein Attribut besitzt als Bei 
oder nicht; oder dass irgend ein Attribut (entweder in allen oder Sind lt 
in einem Theile der Subjecte, in denen es angetroffen wird) mit NY 
irgend einem andern Attribute vereinigt ist oder nicht. AL 
Wir wollen nun von diesem Theile unserer Untersuchung Ab- ANBE 
schied nehmen und zu dem eigentlichen Gegenstande der Logik 7 
übergehen: wie werden die Behauptungen, deren Inhalt wir ana- Os Hö 
lysirt haben, bewiesen oder widerlegt, wenigstens diejenigen un- wodur 
ter ihnen, welche, da sie nicht auf das unmittelbare Bewusstsein eön: Y 
oder die Anschauung zurückführbar sind, für den Beweis geeig- na 
net sind. Km 
Von einer Thatsache oder einer Behauptung sagen wir, sie sei Hr 
bewiesen, wenn wir ihre Wahrheit auf Grund einer andern That- ME 
sache oder Behauptung glauben, aus welcher sie, wie man sagt, De En 
folgt. Die meisten Urtheile, es seien bejahende oder verneinende: A 
allgemeine, besondere oder einzelne, glauben wir nicht auf ihre ST N 
eigene Evidenz hin, sondern auf Grund von Etwas, dem wir vor- ba a 
her beistimmten, und aus dem sie, wie man sagt, gefolgert wer- Wa 
den. Einen Satz (ein Urtheil) aus einem vorhergehenden Urtheil Ehe 
oder Urtheilen folgern, ihm als einer Folgerung aus etwas ande- Ein 
rem Glauben schenken oder für es Glauben in Anspruch nehmen, an 
heisst. schliessen ım weitesten Sinne des Wortes. Im engern 
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