Örtliche Handbedienung der Kraftwerke in Einzelvorgángen. 159
für jede Energiequelle die volle Ausnützung ihrer besonderen Betriebswerte und die Sicherung
der in ihr zugänglichen äußersten Ausbeute gewährleistet. Der Vielseitigkeit der natürlichen
Voraussetzungen bei Wasserkräften entspricht heute eine ganz ähnliche der Verfahren und
Vi. Hilfsmittel der Betriebsgestaltung. Die zahlreichen Bedienungsformen unterscheiden sich im
" Neil einzelnen vor allem in der Wahl des Standortes fiir die Bedienung, ferner hinsichtlich des Aus-
. | maßes der Anwendung besonderer Einrichtungen zur Erleichterung des Betätigens der Betriebs-
n. organe, zum Vereinfachen des Steuerns, Schaltens und Regelns sowie zur Vervollkommnung der
Überwachung aller Mafnahmen des Betriebswechsels und aller Eingriffe zum Ordnen des
laufenden Betriebes. Auch bezüglich der Bereitstellung zusátzlicher Hilfsmittel des Gemein-
schaftsbetriebes, die in besonderem Mafe der betriebstechnischen Einfügung der Einzelanlage
in gróBere Versorgungssysteme dienen, sind heute in verschiedenen Kraftwerken stark von-
einander abweichende Bedienungsverfahren verwirklicht.
a) Örtliche Handbedienung der Kraftwerke in Einzelvorgüngen.
Die Bedienung der Wassereinlaforgane vor den Turbinen, die Verstellung des Drehzahl-
reglers zur Änderung der Beaufschlagung wáhrend des Betriebes und des Inbetriebsetzungs-
vorganges, die Regelung der Maschinenspannung, die Parallelschaltung einschlieBlich der Be-
tatigung des Hauptmaschinenschalters, die Einstellung der Blindbelastung, ferner die bei
größeren Maschineneinheiten erforderliche Freigabe der Kühlmittel zu den Lagern und der
Einsatz aller Hilfsbetriebe für die Steuer- und Regelölbereitung erfolgten ursprünglich nach-
einander über Handantriebe unmittelbar an den einzelnen Organen, später in schon etwas er-
leichterter Form durch Steuern elektrischer Antriebe. Die Überwachung des Ablaufes der Vor-
gänge beim Betriebswechsel und der wichtigen Betriebszustände durch örtliche Besichtigung
am einzelnen Organ war die Voraussetzung für die Fortführung des Gesamtvorganges. Die
Ausrüstung der Überwachungsstellen des Betriebes beschränkte sich auf Anzeigegeräte, wie
Manometer, Tachometer (Frequenzmesser), Stromzeiger, Wirk- und Blindleistungszeiger.
Eine beachtliche Verbesserung der Betriebsführung und Beschleunigung aller Vorgänge
des Betriebswechsels bei Beibehaltung der Grundform des Bedienens in Einzelvorgängen brachte
im Laufe der Entwicklung die planmäßige Zusammenfassung der Bedienungs- und Überwachungs-
mittel sowohl der elektrischen als auch der hydraulischen Anlagenteile in besonderen Befehls-
ständen. Voraussetzung dafür war, daß die einem Wechsel ihrer Betriebsform unterliegenden
Organe, insbesondere auch des hydraulischen Teiles der Anlagen, mit elektrischen oder durch
Drucköl bzw. Druckwasser gespeisten Antrieben versehen wurden, die eine einfache Steuerung
der Bewegungen zulassen. Die Schaffung besonderer Stützpunkte der Bedienung für die elektri-
schen Anlagenteile in der Warte und vielfach auch für die Antriebsmaschinen und ihre Hilfs-
betriebe in der Nähe der Turbinen erforderte gleichzeitig die weitere Ausgestaltung der Hilfs-
einrichtungen zur Überwachung des Betriebes.
Die Betriebsstellungen aller gesteuerten Einrichtungen und ihr störungsfreies Arbeiten müssen
Steuerung, an den Steuerstellen bei einer derart zusammengefaßten Betriebsführung dauernd ersichtlich
, Hn. sein, damit die einzelnen Maßnahmen nur nach Überprüfung der für ihre Zulässigkeit zu er-
a (hydrau- füllenden Voraussetzungen eingeleitet werden. Die dadurch gewonnene bessere Übersichtlich-
keit der Betriebsführung wirkt sich als eine Steigerung der Betriebssicherheit aus.
Die Betriebsführung von Wasserkraftwerken durch Handbedienung in Einzelvorgängen
als verhältnismäßig träge wirksames und den rasch wechselnden Forderungen des Betriebes
wenig angleichbares Verfahren befriedigt nur noch für einfache Aufgaben der Stromversorgung;
( sie entbehrt vor allem jener Vorkehrungen zur Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen, die
anlagen durch die Zusammenfassung verschiedener Anlagen zu Betriebsgemeinschaften hinsichtlich
der Schlagfertigkeit des Einsatzes der Kraftwerke und Einzelmaschinensätze zur Stromerzeugung
wie auch bezüglich der Überwachung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Ausnützung
gestellt werden.
Die Anwendung der einfachen Form der Handbedienung kommt daher nur bei kleinen,
einzeln genützten Wasserkraftwerken noch in Frage, bzw. bei jenen Wasserkräften an Fluß-
läufen, die ihrer Natur nach ausschließlich zur Grundlastdeckung im Verbundbetrieb dienen,