166 Selbststeuerung.
als grundsätzliche Eigenschaft der hydraulischen Steuerung — neben der Freizügigkeit der
Anordnung die Zusammenfassung mehrerer Steueraufgaben über diese Einrichtung möglich
wird. Zur Überwachung des Spannungszustandes des Pendelmotors ist für das in Abb. 109
dargestellte Steuerwerk ein magnetgesteuertes Hilfsventil 530 vorgesehen, das bei Spannungs-
zusammenbruch und damit gleichzeitig erfolgender Entspannung des Magneten 591 unter
Wirkung der Feder 537 in eine Lage geht, bei welcher die Entlastung des Steuerraumes r eines
weiteren Hilfsventils 433 und damit die Verstellung des zugehörigen Kolbens unter Wirkung des
dauernd auf der Gegenfläche lastenden Oldruckes in die andere Endlage eintritt. Hierdurch
wird das Gestänge zur Óffnungsbegrenzung (475) in eine Stellung gebracht, die auf den gänz-
lichen, bzw. bis zur Leerlaufôffnung führenden SchluB des Reglers hinwirkt.
Die beschriebenen Vorkehrungen führen im bezeichneten Störungsfalle zur Abstellung des
Maschinensatzes, bzw. zumindest zum Ausfall der von diesem erzeugten Leistung. Insofern
die von der Störung betroffene Maschineneinheit einem Gemein-
schaftsbetrieb eingegliedert ist, sind derartige Maßnahmen dem
Wesen der Störung nach nicht unbedingt erforderlich und können
J im Interesse der Erhaltung der Netzlastverteilung vermieden
5! werden, insofern nur die Weitereróffnung des Leitapparates ver-
hindert wird. Maschinensätze, die nach der Wasserdarbietung,
bzw. mit fester Leistungseinstellung betrieben werden, können
auf diese Weise bis zur anderweitigen Bereitstellung der Energie
in Betrieb gehalten werden. Hierbei genügt die Feststellung und
1520 -5? Meldung des Eintrittes der Stórung; durch übergeordnete Über-
wachungseinrichtungen ist selbstverstándlich für den Schluß des
Reglers zu sorgen, falls schließlich aus anderen Ursachen die Ab-
trennung des Maschinensatzes vom Netz erfolgen sollte.
Eine grundsätzliche Lösung in diesem Sinne erscheint in Abb. 248
dargestellt [8]. Bei motorischem Antrieb des Reglerpendels kann
mit Speisung des Überwachungsmagneten durch eine Fremd-
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jill
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p stromquelle 1552 sowie den ParallelschluB des ersteren über Kon-
| takte 598 am Maschinenhauptschalter 7530 verhindert werden, daB
die Abstellvorrichtung in Tätigkeit gesetzt wird, solange der
Abb. 248, Maschinensatz am Netz liegt.
Für drehzahlabhängig betriebene Maschineneinheiten kann die
Feststellung des Leitapparates in der im Augenblick der Störung befindlichen Öffnung etwa
über die selbstgesteuerte Handregelungseinrichtung erfolgen (s. S 0S) —
Für den Fall, daB durch die Anwendung eines besonderen, mit der Turbinenwelle gekuppelten
Hilfsgenerators der Pendelmotor unabhängig vom Hauptsystem versorgt wird, erfolgt die Über-
wachung des Pendelantriebes mittelbar durch den im Rahmen der Drehzahlüberwachung
des Maschinensatzes vorgesehenen Fliehkraftschalter.
2. Sicherung der Druckólversorgung.
Durchflufiregler verlieren mit dem Versagen des Antriebes zur Reglerpumpe ihre Arbeits-
fühigkeit; insofern nicht eine unabhángige Versorgung des Druckólkreises besteht, mu die
Anlage abgestellt werden. Der Arbeitsbedarf für den einzuleitenden SchlieBvorgang mul} ge-
sondert bereitgestellten Energiequellen entzogen werden. Auf die Mitverwendung des bei Mittel-
und Hochdruckanlagen zur Verfügung stehenden Druckwassers zur Herbeiführung einer dauern-
den SchlieBtendenz der Verstelleinrichtung des Arbeitswerkes wurde bereits verwiesen; ebenso
kann von Energiequellen begrenzter Arbeitsfähigkeit, wie einem in den Antrieb eingeordneten
Schwungrad, das die Inganghaltung der Pumpe während des durch die Überwachungseinrich-
tungen eingeleiteten Abstellvorganges sichert, bzw. von einem in Bereitschaft stehenden Hilfs-
speicher der für den Schließvorgang benötigte Arbeitsaufwand abgenommen werden. Im letzte-
ren Falle erscheint eine Anordnung zweckmäßig, bei welcher nur die kleine Fläche des mit einem
Differentialkolben versehenen Arbeitsgetriebes ungesteuert unter dem Druck des Hilfswindkessels
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