Selbststeuerung.
über Druckschalter 598a weitergegeben wird — mit Hôhersteuerung der Drehzahlverstellvor-
richtung ein. Bei rund 80% der Nenndrehzahl wird über einen besonderen Fliehkraftschalter
die Frequenzabgleicheinrichtung in Betrieb gesetzt. Hinsichtlich des eigentlichen Parallel-
schaltvorganges gelten die Ausführungen S. 218.
Die Stillsetzung des Maschinensatzes erfolgt nach Wegnahme der Last, die mit der Um-
legung der Befehlswalze auf ,,Stillstand/^ über die Drehzahlverstellvorrichtung eingeleitet wird,
selbsttátig mit Lósung des Generatorleistungsschalters und Entspannung des Hubmotors 591a.
Hinsichtlich des Ablaufes des Vorganges kann wieder auf die Ausführungen S. 232 verwiesen
werden.
Fernsteuerausrüstung.
Mit dieser kann von der Befehlsstelle aus
das Schließen und Öffnen der Einlaßschütze,
die In- und Außerdienststellung der Maschinensätze,
die Wirklastregelung über die Drehzahlverstellvorrichtungen,
. die Ferneinwirkung zur Lastbegrenzung (Offnungsbegrenzung),
. die Sollwerteinstellung der Spannung (Blindlastregelung),
. die In- und AuBerbetriebnahme der Wassermengenfernregelung bzw. ihre Umschaltung
auf Turbinen oder Wehr,
7. die Fernsteuerung der Regulierschütze vorgenommen werden.
Saw
Fernmeldungen erfolgen für die Stellung der Einlaßschützen, der Ölschalter sowie jener
für die Generatorabzweigung, bei Anfahrbereitschaft der Maschinen sowie von vorübergehenden
oder dauernden Störungen im fernbedienten Kraftwerk. Überdies ist die
Fernmessung von Wirklast, Blindlast, Spannung, der Wasserstände sowie der Wasserabflüsse
bzw. Durchflußmengen vorgesehen. Als Übertragungsmittel für Fernbedienung, Fernmeldung
und Messung ist die Eindrahtsteuerung (s. S. 265) angewendet.
L. Speicherpump werke.
a) Allgemeines.
Soll die von einer Wasserkraft natürlich dargebotene Energie, worunter jene der jeweils
zur Verfügung stehenden Wassermenge entsprechende erzeugbare Leistung verstanden sein
soll, wirtschaftlichst verwertet werden, so muß diese entweder restlos dem Verbrauche zugeführt,
bzw. im Zuge des Verbrauches gespeichert werden können. Damit wird Voraussetzung entweder
die Erzeugung lagerfähiger Verbrauchsgüter (Elektroschmelzprodukte, Holzstoff usw.), bzw.
die Möglichkeit, über den augenblicklichen Bedarf hinausgehend dargebotene Energiemengen
in potentielle hydraulische, bzw. kalorische Energie (Pumpspeicherung, Elektrodampfkessel)
umzuformen. Dort, wo jedoch die Kontinuität von Erzeugung und Verbrauch in dieser Form
nicht gefunden werden kann, bedarf es der Anpassung der Erzeugung an den Verbrauch unter
Speicherung jener Wassermengen, die in Zeiten eines überwiegenden natürlichen Leistungs-
anbotes überschüssig werden, um zu einer Verwertung der gesamten Energiedarbietung zu
kommen. Wirtschaftliche Formen dieser Art der Speicherung, mehr oder weniger durch natür-
liche Bedingungen vorbereitet, sind immer an mittlere oder hohe Gefälle gebunden. Die Mög-
lichkeit, bei Niederdruckwerken Stauräume im wirksamen Ausmaße wirtschaftlich zu schaffen,
scheidet in der Mehrzahl der Fälle aus, so daß im allgemeinen die wirtschaftliche Ausnützung
derartiger Anlagen an eine der Wasserdarbietung angepaßte Leistungsgabe und damit an einen
Betrieb als Laufwerk mit Regelung nach dem Wasserstand geknüpft ist. Zur Deckung eines
mehr oder minder schwankenden, bzw. mit der Energiedarbietung in keine Übereinstimmung
zu bringenden Verbrauches bedarf es daher der Zusammenarbeit derartiger Wasserkraft-
anlagen mit einem speicherfühigen Werk, das seinerseits die über der Energiedarbietung des
Laufwerkes liegenden Lastanforderungen, insbesondere deren Schwankungen, durch eine nach
der Drehzahl (Frequenz) erfolgende Regelung der Beaufschlagung seiner Maschinensätze auf-
nimmt (Spitzenwerk).