262 Selbststeuerung.
und deckt die Verluste des Maschinensatzes aus dem Netz. Hierzu wird unter Prüfung der
jeweiligen Voraussetzungen
a) der Regler auf „ganz langsam‘‘ gesteuert (Schluß des Leitapparates), b) der Kugelschieber
geschlossen, c) die Turbinenspirale belüftet.
C. Pumpenbetrieb (Wählerstellung V).
Unter der Voraussetzung, daß | erfolgt
1. a) die Selbststeuerung der Turbine frei- | e) die Einschaltung der Kupplungsselbst-
gegeben ist, steuerung (Anlauf der Pumpe mit
b) der Maschinenleistungsschalter ^ ge- | Füllung und Unterdrucksetzung bei ge-
schlossen, | schlossenem Leitapparat) sowie
c) der Turbinenkugelschieber geschlossen f) Eróffnung des Warmwasserschiebers.
sowie
d) die Kupplung offen ist,
2. a) der Pumpenleitapparat geschlossen sowie c) die Eróffnung des Pumpenkugelschiebers
b) die Kupplung entleert, sowie
d) Schluß des Warmwasserschiebers.
Die Eröffnung des Pumpenleitapparates (Belastung der Pumpe) erfolgt von der Warte aus
handgesteuert.
Sinngemäß vollziehen sich die Abstellvorgänge bei Überschaltung des Wählers auf Stellung VI.
Die Gefahrenmeldung ist in einem Meldetableau in der Warte zusammengefaßt. Die
optischen Einzelmeldungen werden durch einen bei allen Störungen eintretenden akustischen
Alarm vervollständigt.
Die Bedienung des Kraftwerkes erfolgt vom Schaltpult in der Warte aus (Abb. 331), ent-
weder durch Befehlsgabe für den Ablauf der Steuerung in einem Zuge oder in Teilvorgängen
durch Einstellung der Betriebsform über
einen besonderen Wähler.
Zur Überwachung der Steuervorgänge
dient ein Leuchtbild in der Warte;
für die Anlaufüberwachung befinden sich
entsprechende Leuchtbilder bei jedem
Maschinensatz im Turbinenhaus.
Zur Verständigung zwischen Warte
und Turbinenhaus für den Fall der Hand-
bedienung in Einzelvorgängen dient eine
besondere Befehlsanlage.
M. Fernsteuerung.
Der fernbediente Vollbetrieb von
Wasserkraftwerken stützt sich auf die
Hilfsmittel der Selbststeuerung für die
örtlichen Maßnahmen des Betriebswech-
sels und auf die Fernsteuertechnik für
Abb. 331. alle zusätzlich notwendigen Maßnahmen
des Eingriffes in den laufenden Betrieb.
Bei der Planung der Hilfseinrichtungen für den ferngesteuerten Betrieb ist in jedem Fall das
zweckmäßige Ausmaß von Selbststeuerung und Fernbedienung in bezug auf die Aufgaben der
Betriebsgestaltung festzustellen. Im Kraftwerksbetrieb ist allgemein zu unterscheiden zwischen
Betriebsvorgängen, welche das Eingreifen eines Wärters unmittelbar erfordern und anderen
Maßnahmen, welche zur Erreichung eines erwünschten Betriebszieles zur Durchführung kommen
müssen, wobei deren Ablauf an eine zwangsläufige Folge gebunden ist, so daß vom Steuer-