Full text: Die Regelung der Kraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der selbsttätigen Wasserturbinenregelung

  
     
262 Selbststeuerung. 
und deckt die Verluste des Maschinensatzes aus dem Netz. Hierzu wird unter Prüfung der 
jeweiligen Voraussetzungen 
a) der Regler auf „ganz langsam‘‘ gesteuert (Schluß des Leitapparates), b) der Kugelschieber 
geschlossen, c) die Turbinenspirale belüftet. 
C. Pumpenbetrieb (Wählerstellung V). 
Unter der Voraussetzung, daß | erfolgt 
1. a) die Selbststeuerung der Turbine frei- | e) die Einschaltung der Kupplungsselbst- 
gegeben ist, steuerung (Anlauf der Pumpe mit 
b) der Maschinenleistungsschalter ^ ge- | Füllung und Unterdrucksetzung bei ge- 
schlossen, | schlossenem Leitapparat) sowie 
c) der Turbinenkugelschieber geschlossen f) Eróffnung des Warmwasserschiebers. 
sowie 
d) die Kupplung offen ist, 
2. a) der Pumpenleitapparat geschlossen sowie c) die Eróffnung des Pumpenkugelschiebers 
b) die Kupplung entleert, sowie 
d) Schluß des Warmwasserschiebers. 
Die Eröffnung des Pumpenleitapparates (Belastung der Pumpe) erfolgt von der Warte aus 
handgesteuert. 
Sinngemäß vollziehen sich die Abstellvorgänge bei Überschaltung des Wählers auf Stellung VI. 
Die Gefahrenmeldung ist in einem Meldetableau in der Warte zusammengefaßt. Die 
optischen Einzelmeldungen werden durch einen bei allen Störungen eintretenden akustischen 
Alarm vervollständigt. 
Die Bedienung des Kraftwerkes erfolgt vom Schaltpult in der Warte aus (Abb. 331), ent- 
weder durch Befehlsgabe für den Ablauf der Steuerung in einem Zuge oder in Teilvorgängen 
durch Einstellung der Betriebsform über 
einen besonderen Wähler. 
Zur Überwachung der Steuervorgänge 
dient ein Leuchtbild in der Warte; 
für die Anlaufüberwachung befinden sich 
entsprechende Leuchtbilder bei jedem 
Maschinensatz im Turbinenhaus. 
Zur Verständigung zwischen Warte 
und Turbinenhaus für den Fall der Hand- 
bedienung in Einzelvorgängen dient eine 
besondere Befehlsanlage. 
M. Fernsteuerung. 
Der fernbediente Vollbetrieb von 
Wasserkraftwerken stützt sich auf die 
Hilfsmittel der Selbststeuerung für die 
örtlichen Maßnahmen des Betriebswech- 
sels und auf die Fernsteuertechnik für 
Abb. 331. alle zusätzlich notwendigen Maßnahmen 
des Eingriffes in den laufenden Betrieb. 
Bei der Planung der Hilfseinrichtungen für den ferngesteuerten Betrieb ist in jedem Fall das 
zweckmäßige Ausmaß von Selbststeuerung und Fernbedienung in bezug auf die Aufgaben der 
Betriebsgestaltung festzustellen. Im Kraftwerksbetrieb ist allgemein zu unterscheiden zwischen 
Betriebsvorgängen, welche das Eingreifen eines Wärters unmittelbar erfordern und anderen 
Maßnahmen, welche zur Erreichung eines erwünschten Betriebszieles zur Durchführung kommen 
müssen, wobei deren Ablauf an eine zwangsläufige Folge gebunden ist, so daß vom Steuer- 
  
  
  
    
  
  
  
  
  
   
   
   
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
   
	        
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