Full text: Die Regelung der Kraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der selbsttätigen Wasserturbinenregelung

270 Selbststeuerung. 
verwirklicht werden, wohl unter Anwendung der Führungsregelung, während eine Werksaus- 
stattung mit Maschinensätzen gleicher Größe und Art die Hervorhebung einer bestimmten 
Maschine erübrigt. Unter Voraussetzung ausschließlicher Regelung des laufenden Betriebes 
nach der Wasserdarbietung können auch jene Steuerungseinrichtungen entbehrt werden, die 
der Herbeiführung einer von der internen Lastaufteilung unabhängigen (Gesamt-) Leistungs- 
drehzahlkennlinie dienen. 
P. Lastverteilung. 
Für die Lastverteilung zwischen örtlich getrennten Kraftanlagen bietet zunächst die Ab- 
stimmung der statischen Kennlinien der einzelnen Kraftwerke (Drehzahl-Leistungscharakteristik) 
eine Handhabe.! Grundsätzlich ist, insoweit die Kupplung von Kraftwerken mit wirt- 
schaftlich getrennten Versorgungsgebieten in Frage kommt, zu fordern, daß jedes System in M 
erster Linie seine eigenen Lastschwankungen zu decken hat, wührend die zwischen den gekup- 
pelten Systemen flieBende Austauschleistung móglichst unveründert gleich der planmäBigen 
Übergabe- (Übernahme-) Leistung einzuhalten ist. Nur in Stórungsfállen hat die Stützung bzw. 
Sicherung des Betriebes bei Verzicht auf die vorgenannte Forderung in den Vordergrund zu 
treten. Das Gesetz, das einer derartigen Betriebsgestaltung entspricht, kann nun nicht mehr 
allein auf. Grund der Statik des normalen Reglers verwirklicht werden, sondern erfordert zu- 
sätzliche Vorkehrungen, auf die im nach- | Be 
dr I I folgenden kurz eingegangen werden soll. ‘ 
= Ar - da | Die Bedingung, daB Belastungsände- 
e a cci e EN cte aen 
= — ; s ; 
"f E et I Re A durch eine getrennte Ubertragung der 
Aufgaben der Frequenz- bzw. Leistungs- han 
regelung an je eines der gekuppelten Netze 
nicht erfüllt werden. Bei diesem Ver- 
fahren treten Fehlregelungen im frequenzfahrenden Netz ein, falls die Anderung der Ubergabe- 
leistung durch eine Anderung der Belastung im leistungsgeregelten Netz bedingt ist; die Zusatz- 
regler wirken dann einander entgegen, so daB die Leistungsregler nicht im Sinne der Stützung 
des Netzes bei Lastanfülen wirken und umgekehrt. Eine richtige Regelung kommt nur bei 
gleichzeitiger Überwachung der Übergabeleistung «nd Frequenz bzw. Leistung der geregelten 
Einheiten jedes der Verbundteile zustande. Hierbei kann durch den Vergleich des Änderungs- 
sinnes von Frequenz und Übergabeleistung bzw. der Ubergabeleistung und Eigenleistung à He 
der geregelten Einheiten der Ort des Lastanfalles erkannt werden. Bei gleichsinniger Anderung 
von Frequenz und Austauschleistung liegt, wie leicht zu begründen ist, die Lastschwankung 
im liefernden System und es muß dort die Regelung wirksam werden ; ungleichsinnige Änderungen 
deuten darauf hin, daß die Laständerung im belieferten System stattfand und somit in diesem 
die Regelung einzusetzen hat. Als Steuergeräte dienen Leistungs- und Frequenzrelais mit hoher geb 
Empfindlichkeit, wobei über entsprechende Kontaktkombinationen die richtige Befehlswahl D n. 
vermittelt wird. Bei gleichzeitigen Lastschwankungen kônnen sich die Regelvorgänge nur A" 
zeitlich aneinanderreihen, was für dieses System als charakteristisch anzusehen ist. — — |. a 
Eine Frequenzregelung mit gleichzeitiger Erhaltung der Übergabeleistung kann auch durch E m 
entsprechende Einstellung der statischen Kennlinie der Kraftwerke erreicht, werden (64). Man 
erkennt aus Abb. 337, die sich auf die Kennlinieneinstellung für eine Übergabeleistung von 
30 MW zwischen zwei gleich starken Systemen von 300 MW (0 — 395) bezieht, daB bei einem 
Lastanfall von 20 MW im System 7 (Lieferer) durch die hiedurch bedingte Frequenzabsenkung 
(0,1%) ein Regelvorgang ausgelöst wird, der die zunächst eintretende Verringerung der Über- 
gabeleistung um 10 MW mit Herstellung der normalen Frequenz wieder beseitigt. Der Regel- 
vorgang erscheint somit stetig statisiert an der Übergabeleistung; die Frequenz wirkt dabei als 
  
Abb. 337. 
  
  
  
  
1 S. a. Abschnitt IV. 
? Nach diesem Verfahren sind Übergabeleistungsregelungen bereits in Netzen in Frankreich und 
USA. verwirklicht. 
  
 
	        
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