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wird. Wenn eine andere Sammelleitung gerufen wird, so soll sie als
Einzelanschluß arbeiten. Diese Forderung wird nur sehr selten gestellt,
weil das Teilnehmerverzeichnis sehr umständliche Anweisungen ent-
halten müßte.
Manchmal wird auch verlangt, daß irgendeiner der Sammelanschlüsse
als Nachtnummer gelten soll. Dann wird die Schaltung dahin geändert,
daß eine Freiwahl nur einsetzt, wenn der LW auf den ersten Anschluß
eingestellt wird. Von der Einstellung auf einen anderen Ausgang aus
läuft der LW nicht weiter.
Freiwahlen als Hilfseinrichtungen in anderen als vollselbst-
tätigen Anlagen sind S. 191 erläutert.
E. Prüfen, Sperren, Durchschalten.
Das Prüfen ist ein Vorgang, durch den festgestellt wird, ob der
Ausgang in der erreichten Wählerstellung benutzt werden darf (soll)
oder nicht. Man kann mechanisch prüfen, indem man den Wähler
gegen einen Anschlag laufen läßt. So sind die Anschläge der Bürsten-
wähler in Bild 33, 36 und die Nummernspindel in Bild 22, 23 nichts
anderes als mechanische Prüfanschläge zum Auffinden der gewünschten
Gruppe von Ausgängen. Das mechanische Prüfen von Einzelausgängen
mit beweglichen Teilen, die bei Besetztsein die Anschaltung einer
weiteren Verbindung verhindern, ist in den ersten Jahren der Wähl-
technik oft vorgeschlagen worden, wird in der Ausführung aber viel
zu teuer.
Bei dem elektrischen Prüfverfahren unterscheidet man zunächst
die ansprechenden und abfallenden Prüfrelais. Bei den letz-
teren ist das Prüfrelais erregt, solange die Prüfbürste belegte, z. B. ge-
erdete, Ausgänge berührt, und es fällt beim Erreichen eines freien Aus-
gangs (z. B. nicht geerdete c-Ader) ab. Das Unbequeme dieses Ver-
fahrens liegt darin, daß nach der Prüfung das Sperrpotential (Erde) an-
gelegt werden muß, um andere Wähler weiter laufen zu lassen. Das
eigene Prüfrelais darf dabei nicht wieder ansprechen, muß also irgendwie
abgeschaltet werden, z. B. durch einen Kontakt eines Steuerschalters.
Prüfverfahren mit abfallenden Prüfrelais werden heute nicht mehr an-
gewendet.
Bei den Prüfverfahren mit ansprechenden Prüfrelais haben
sich zwei Verfahren durchgesetzt: das Auffinden des Gegenpotentials
im aufgesuchten Wähler (z. B. Bild 201, 203, 204, 219) und das Kurz-
schließen des prüfenden Relais durch das Sperrpotential (z. B. Bild 220,
241). Das erstere Verfahren verdient den Vorzug: Wenn die aufgesuchte
Stelle (Wähler, Einzelanschluß, Beamtinplatz usw.) aus irgendwelchen
Gründen nicht belegbar sein soll, so entfernt man das Gegenpotential,
d. h. ein Wähler oder der Relaissatz wird zur Pflege herausgenommen,