Full text: Überblick über alle Fernsprechanlagen mit Wählbetrieb

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
waltungen, darunter auch die Deutsche Reichspost, benutzten zur Er- 
sparnis des wiederholten Verbindungsaufbaues im Falle des Besetzt- 
seins des gewünschten Anschlusses die zwangsweise Trennung von Orts- 
verbindungen zugunsten eintreffender Fernverbindungen: Fernamts- 
trennung. In Deutschland waren auch die Wählämter für die zwangs- 
weise Trennung eingerichtet (siehe z. B. Bild 133). 
Im Wählfernverkehr dauert aber der Aufbau einer beliebig zu- 
sammenzubauenden Verbindung nur einige Sekunden. Die Deutsche 
Reichspost hat deshalb Mitte 1936 die Fernamtstrennung verlassen. 
In anderen Ländern wird sie weiterhin verlangt. 
Zeitliche Begrenzung der Gesprächsdauer. In den Anordnungen mit 
einer beschränkten Zahl von Sprechwegen (Gesellschafts-, Wahlruf- 
leitungen, Gruppenstellen, Gemeinschaftsumschalter) soll ein Teil- 
nehmer den Verkehr der anderen auf die gleichen Sprechwege ange- 
wiesenen Teilnehmer nicht durch übermäßig lange Gespräche stören. 
Im Selbstwähl-Fernverkehr müßte man alle Zeitzonenzähler streng 
genommen für beliebig langdauernde Gespräche einrichten, wodurch 
sie für die wenigen Fälle übermäßig langer Gespräche sehr teuer wür- 
den. Die Schwierigkeiten werden durch eine zeitliche Begrenzung der 
Gespräche behoben. Als Beispiel für Gesellschaftsleitungen siehe 
Bild 187, S. 181. Für Zeitzonenzähler siehe [16], [21]. 
Es ist aber auch schon vorgeschlagen worden, in Anlagen mit 
wenigen Gesprächswegen (Gesellschaftsleitungen, Gemeinschaftsum- 
schalter) die Gesprächszeit nur dann zu begrenzen, wenn während eines 
Gespräches eine neue Belegung eintrifft. Das DRP. 354791 hebt die 
Sperrung einer Einrichtung nach einer bestimmten Zeit auf. Eine neue 
Belegung schaltet sich auf und trennt die erste Verbindung zwangs- 
weise. 
Selbsttätige Auslösungen kommen vor beim Freischalten (siehe 
S. 206). 
Zweite Auslósung ist ein Vorgang bei Rückrufen in Gesellschafts- 
leitungen, siehe S. 184. 
I. Gesprächszählung. 
Die Gespràáchszáhlung richtet sich nach den für die Anlage vor- 
geschriebenen Tarifen: Orts-Netzgruppen-Ferntarife (siehe [4). Im 
Ortsverkehr findet man: 
Pauschaltarif. Dabei werden die Ortsgesprüche nicht gezählt. 
Der Pauschaltarif verleitet die Teilnehmer zum Mifbrauch (d. h. allzu 
häufiger Benutzung des Fernsprechers), wobei bis zu 40% aller Versuche 
auf besetzte Anschlüsse stoßen. 
Grund- und Einzelgesprächstarif. Die Grundgebühr ist eine 
feste monatliche Zahlung. Sie hat mit dem Wählsystem technisch in- 
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
  
   
  
   
	        
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