waltungen, darunter auch die Deutsche Reichspost, benutzten zur Er-
sparnis des wiederholten Verbindungsaufbaues im Falle des Besetzt-
seins des gewünschten Anschlusses die zwangsweise Trennung von Orts-
verbindungen zugunsten eintreffender Fernverbindungen: Fernamts-
trennung. In Deutschland waren auch die Wählämter für die zwangs-
weise Trennung eingerichtet (siehe z. B. Bild 133).
Im Wählfernverkehr dauert aber der Aufbau einer beliebig zu-
sammenzubauenden Verbindung nur einige Sekunden. Die Deutsche
Reichspost hat deshalb Mitte 1936 die Fernamtstrennung verlassen.
In anderen Ländern wird sie weiterhin verlangt.
Zeitliche Begrenzung der Gesprächsdauer. In den Anordnungen mit
einer beschränkten Zahl von Sprechwegen (Gesellschafts-, Wahlruf-
leitungen, Gruppenstellen, Gemeinschaftsumschalter) soll ein Teil-
nehmer den Verkehr der anderen auf die gleichen Sprechwege ange-
wiesenen Teilnehmer nicht durch übermäßig lange Gespräche stören.
Im Selbstwähl-Fernverkehr müßte man alle Zeitzonenzähler streng
genommen für beliebig langdauernde Gespräche einrichten, wodurch
sie für die wenigen Fälle übermäßig langer Gespräche sehr teuer wür-
den. Die Schwierigkeiten werden durch eine zeitliche Begrenzung der
Gespräche behoben. Als Beispiel für Gesellschaftsleitungen siehe
Bild 187, S. 181. Für Zeitzonenzähler siehe [16], [21].
Es ist aber auch schon vorgeschlagen worden, in Anlagen mit
wenigen Gesprächswegen (Gesellschaftsleitungen, Gemeinschaftsum-
schalter) die Gesprächszeit nur dann zu begrenzen, wenn während eines
Gespräches eine neue Belegung eintrifft. Das DRP. 354791 hebt die
Sperrung einer Einrichtung nach einer bestimmten Zeit auf. Eine neue
Belegung schaltet sich auf und trennt die erste Verbindung zwangs-
weise.
Selbsttätige Auslösungen kommen vor beim Freischalten (siehe
S. 206).
Zweite Auslósung ist ein Vorgang bei Rückrufen in Gesellschafts-
leitungen, siehe S. 184.
I. Gesprächszählung.
Die Gespràáchszáhlung richtet sich nach den für die Anlage vor-
geschriebenen Tarifen: Orts-Netzgruppen-Ferntarife (siehe [4). Im
Ortsverkehr findet man:
Pauschaltarif. Dabei werden die Ortsgesprüche nicht gezählt.
Der Pauschaltarif verleitet die Teilnehmer zum Mifbrauch (d. h. allzu
häufiger Benutzung des Fernsprechers), wobei bis zu 40% aller Versuche
auf besetzte Anschlüsse stoßen.
Grund- und Einzelgesprächstarif. Die Grundgebühr ist eine
feste monatliche Zahlung. Sie hat mit dem Wählsystem technisch in-