= 73 —
unwirtschaftlich. Denn an einer der üblichen 4-Gesellschafter-Leitungen
liegen durchschnittlich nur 2,7 Teilnehmer, und die Kosten für alle Ein-
richtungen der verbesserten Technik sind für eine Gesellschaftsleitung
gleich den Kosten für zwei Einzelanschlüsse. Diese geringe Ersparnis
gestattet nur kleine Ermäßigungen der Tarife.
Selbstverständlich kommen auch in Europa Fälle vor, in denen
»Gesellschaftsleitungen « zweckmäßig sind. Schon 1878 führte v. Stephan
die sog. »Sp-Leitungen« ein. Das ist eine Fernsprechleitung für viele
kleine Telegrafenämter, in denen die Telegramme nicht mehr mit Tele-
grafenapparaten, sondern durch die Sprache (Sp sind die beiden ersten
Buchstaben des Wortes Sprache) an die Haupttelegrafenämter gegeben
wurden. In Deutschland muß für öffentliche Anlagen aber die Forde-
rung der Geheimhaltung der Gespräche erfüllt werden. Daraus ent-
standen die Leitungen mit wahlweisem Anruf.
Auch auf diesem Gebiet entstanden zahlreiche Benennungen wie:
Zweiganschlüsse, Gesellschaftsleitungen, !5- und Y!4-Anschlüsse, Serien-
anschlüsse, wahlweise Anrufleitungen, Omnibusleitungen, Sp-Leitungen,
Bezirksleitungen, Bahnleitungen, Wahlrufanlagen und andere.
Wir wollen versuchen, eine Übersicht über die Benennung der
Amter und der Einrichtungen zur Verkürzung der Teilnehmerleitungen
aufzustellen.
a) Benennungen der Ämter.
Wir benötigen den Ausdruck »Teilnehmer«. Dieses Wort ist ein
juristischer Begriff: ein »Teilnehmer« ist eine juristische Person, die mit
der Fernsprechverwaltung einen Vertrag über Fernsprechversorgung
schlieDt.
Zunächst unterscheiden wir öffentliche Anlagen und Nebenstellen-
anlagen. Eine Nebenstellenanlage ist eine Fernsprechanlage eines
Teilnehmers zur Versorgung seiner verschiedenen Sprechstellen. Neben-
stellenanlagen enthalten Leistungen (innerer Verkehr zwischen den be-
treffenden Sprechstellen, der »neben« dem öffentlichen Ortsverkehr fließt,
Umlegen, Rückfragen usw.), die die öffentlichen Einrichtungen nicht be-
lasten sollen. Wir gehen hier nicht weiter auf Nebenstellenanlagen ein.
In den öffentlichen Anlagen unterscheiden wir die Anlagenteile
mit dem ganzen Rüstzeug für den vollwertigen Dienst (Zentralbatterie
mit Ladeeinrichtung, Prüfeinrichtungen, Gesprächszähler, unbeschränkte
Erweiterungsfähigkeit, Verbindungsmôglichkeit mit allen Teilnehmern
ohne besondere Anweisungen für die Hersteller der Verbindungen) und
Anlagenteile mit Beschränkungen sowohl technischer als betrieblicher
Art für nicht vollwertigen Dienst, auch mit Ermäßigung der Tarife
(technisch: keine Batterie, Zähler im übergeordneten Amt, außerhalb
Deutschland kein Gesprächsgeheimnis; betrieblich: Bedienung mehrerer
Teilnehmer durch eine Leitung).