Full text: Überblick über alle Fernsprechanlagen mit Wählbetrieb

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Verteilerstelle. Man hat für diese Eigenschaft der GW-Stufen keine be- 
sondere Bezeichnung eingeführt. 
c) Mehrere Verkehrsarten. Aufer dem Ortsverkehr müssen 
noch andere Verkehrsarten abgewickelt werden: Zonenverkehr, Fern- 
verkehr, Schnellverkehr, beschleunigter Fernverkehr, Netzgruppen- 
verkehr, Nahverkehr, Dienstverkehr, Drahtfunk. 
Zur Begriffsbestimmung müssen die Tarıfe herangezogen werden, 
die man am besten mit den Begriffen »Zeit« und »Zone« erfaßt. Mit 
»Zeit« ist die Gesprächsdauer, selten die Belegungsdauer gemeint. 
Als »Zone« bezeichnet man einen geographisch umgrenzten Teil der An- 
lage, für welchen bestimmte zusátzliche Tarifstufen festgesetzt werden. 
Der »Ortsverkehr« erfaft eine »Ortszone«. Für die Ortszonen 
kann keine allgemein gültige Begriffsbestimmung angegeben werden. 
Die »Ortszonen« haben in Großstädten sehr große Durchmesser, z. B. 
50 km in Berlin. Andere Großstädte (London, New York) sind in mehrere 
»Zonen« eingeteilt, für die tarıfliche Zuschläge erhoben werden. In 
kleinen Orten ist der Durchmesser einer Zone oft nur 1 km. 
Der Ortsverkehr ist tarıflich unabhängig von der Größe der Zone. 
In den meisten Tarifen ist der Ortsverkehr auch unabhängig von der 
Zeit. Es gibt aber auch »Zeittarife« für den Ortsverkehr (Wien), in 
denen die Belegungszeit bezahlt wird. Ein Ortstarif besteht meistens 
aus einer festen monatlichen Gebühr, die manchmal als »Mindest- 
gesprüchszahl« erscheint, und einer Gebühr je Gesprách, die fest oder 
für verschiedenartige Gebraucher (Viel- und Wenigsprecher) verschieden 
ist. In den Pauschaltarifen ist der Tarif von der Gespráchszahl un- 
abhängig; die Pauschaltarife sind entsprechend der Benützung ab- 
gestuft. 
Der Zonenverkehr ist ein Ortsverkehr und ein Verkehr zwischen 
verschiedenen Zonen, deren Tarif aus einem Ortstarif für die Ortszone 
und einem Entfernungstarif, aber nicht aus einem Zeittarif besteht, so 
z. B. London, New York und in England der Überlandverkehr bis zu 
15 Meilen (24 km). In England bezeichnet man die Landzentralen für 
den Zonentarif als Unit Automatic Exchanges [14]. 
Alle Arten des Fernverkehrs sind tariflich durch die Zeit- und 
Zonenbewertung gekennzeichnet. Der Ferntarif enthält keine festen 
Gebühren, sondern nur Zahlungen für zustande gekommene Gespräche, 
abgesehen von einzelnen Feinheiten der Ferntarife (Karenzzeit). 
Die Tariffragen gehören zum wirtschaftlichen Gebiet und sollen 
hier nicht näher behandelt werden. Die verschiedenen Verkehrsarten 
gehen nun in die Behandlung der Gruppierung ein mit der Frage der 
getrennten oder zusammengefaßten Netze, über welche die verschiede- 
nen Verkehrsarten flieben sollen. Das Teilnehmernetz bedient fast 
immer alle Verkehrsarten. Nur manchmal haben Teilnehmer mit sehr 
  
  
  
  
  
 
	        
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