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Verteilerstelle. Man hat für diese Eigenschaft der GW-Stufen keine be-
sondere Bezeichnung eingeführt.
c) Mehrere Verkehrsarten. Aufer dem Ortsverkehr müssen
noch andere Verkehrsarten abgewickelt werden: Zonenverkehr, Fern-
verkehr, Schnellverkehr, beschleunigter Fernverkehr, Netzgruppen-
verkehr, Nahverkehr, Dienstverkehr, Drahtfunk.
Zur Begriffsbestimmung müssen die Tarıfe herangezogen werden,
die man am besten mit den Begriffen »Zeit« und »Zone« erfaßt. Mit
»Zeit« ist die Gesprächsdauer, selten die Belegungsdauer gemeint.
Als »Zone« bezeichnet man einen geographisch umgrenzten Teil der An-
lage, für welchen bestimmte zusátzliche Tarifstufen festgesetzt werden.
Der »Ortsverkehr« erfaft eine »Ortszone«. Für die Ortszonen
kann keine allgemein gültige Begriffsbestimmung angegeben werden.
Die »Ortszonen« haben in Großstädten sehr große Durchmesser, z. B.
50 km in Berlin. Andere Großstädte (London, New York) sind in mehrere
»Zonen« eingeteilt, für die tarıfliche Zuschläge erhoben werden. In
kleinen Orten ist der Durchmesser einer Zone oft nur 1 km.
Der Ortsverkehr ist tarıflich unabhängig von der Größe der Zone.
In den meisten Tarifen ist der Ortsverkehr auch unabhängig von der
Zeit. Es gibt aber auch »Zeittarife« für den Ortsverkehr (Wien), in
denen die Belegungszeit bezahlt wird. Ein Ortstarif besteht meistens
aus einer festen monatlichen Gebühr, die manchmal als »Mindest-
gesprüchszahl« erscheint, und einer Gebühr je Gesprách, die fest oder
für verschiedenartige Gebraucher (Viel- und Wenigsprecher) verschieden
ist. In den Pauschaltarifen ist der Tarif von der Gespráchszahl un-
abhängig; die Pauschaltarife sind entsprechend der Benützung ab-
gestuft.
Der Zonenverkehr ist ein Ortsverkehr und ein Verkehr zwischen
verschiedenen Zonen, deren Tarif aus einem Ortstarif für die Ortszone
und einem Entfernungstarif, aber nicht aus einem Zeittarif besteht, so
z. B. London, New York und in England der Überlandverkehr bis zu
15 Meilen (24 km). In England bezeichnet man die Landzentralen für
den Zonentarif als Unit Automatic Exchanges [14].
Alle Arten des Fernverkehrs sind tariflich durch die Zeit- und
Zonenbewertung gekennzeichnet. Der Ferntarif enthält keine festen
Gebühren, sondern nur Zahlungen für zustande gekommene Gespräche,
abgesehen von einzelnen Feinheiten der Ferntarife (Karenzzeit).
Die Tariffragen gehören zum wirtschaftlichen Gebiet und sollen
hier nicht näher behandelt werden. Die verschiedenen Verkehrsarten
gehen nun in die Behandlung der Gruppierung ein mit der Frage der
getrennten oder zusammengefaßten Netze, über welche die verschiede-
nen Verkehrsarten flieben sollen. Das Teilnehmernetz bedient fast
immer alle Verkehrsarten. Nur manchmal haben Teilnehmer mit sehr