Full text: Die Wärmemechanik und die Kolbendampfmaschinen (Band 1)

   
uaßstabes 4 
1. 
Normen fiir Leistungsversuche an Dampfkesseln und 
Dampfmaschinen, 
aufgestellt 
von dem Vereine deutscher Ingenieure, dem internationalen Verbande der Dampt- 
kessel- -Uberwachungsvereine und dem Vereine deutscher Maschinenbauanstalten. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
Gegenstand der Untersuchungen. 
Gegenstand der Untersuchung einer Dampfkesselanlage kann sein: 
a) die Menge des stündlich auf 7 qm Heizfläche erzeugten Dampfes; 
b) die Verdampfungszahl, das heißt die Anzahl. der Kilogramm Wasser von 
bestimmter Temperatur, die durch 7 kg näher bezeichneten Brennstoffes in 
Dampf von gewisser Spannung und Temperatur verwandelt werden (Brenn- 
stoffverbrauch); 
c) der Wirkungsgrad der Dampikesselanlage, das heißt das Verhältnis der an 
den Inhalt des Dampfkessels abgegebenen Wärmemenge zu dem Heizwerte 
des verbrauchten Brennstoffes; 
d) die einzelnen in der Dampfkesselanlage stattfindenden Wärmeverluste. 
Bemerkung. Bei Überhitzern und Vorwärmern, welche keinen Bestandteil des zu unter- 
suchenden Dampfkessels bilden, jedoch von derselben Wärmequelle geheizt werden, sind auch deren 
Leistungen festzustellen, jedoch getrennt von denen des Dampfkessels. 
— 2. Gegenstand der Untersuchung einer Dampfmaschine kann sein: 
  
6. 
a) die indizierte Arbeit und die Nutzarbeit; 
b) der mechanische Wirkungsgrad, das heiBt das Verháltnis der Nutzarbeit zur 
indizierten Arbeit; 
c) der Dampiverbrauch für 7 Pierdestárken-Stunde (PS-,); 
d) der Wärmewert des für 7 PS-st verbrauchten Dampfes; 
e) die Schwankungen der Umlaufzahlen bei wechselnder Belastung. 
Bemerkung. Sollen Dampfkessel und Dampfmaschinen nicht bloß inbezug auf ihre Leistung, 
sondern auch nach anderen Richtungen beurteilt werden, so ist die Anlage in ihren einzelnen Teilen 
einer besonderen Durchsicht zu unterwerfen. Die Rücksichten auf Dauerhaftigkeit und Betriebsicher- 
heit bestimmen in erster Linie den hierbei anzulegenden Mafstab. Bei Dampfmaschinen ist überdies 
dem Ölverbrauch Beachtung zu schenken. 
— 
Zahl und Dauer der Untersuchungen; zulássige Schwankungen. 
Zahl und Dauer der Versuche haben sich nach dem Zwecke der Untersuchung 
zu richten und sind unter Berücksichtigung der Anlage- und Betriebsverhältnisse 
— bei Versuchen von besonderer Wichtigkeit, deren Ergebnisse z. B. für die 
Abnahme, für Abzüge oder Prámien maBgebend sind, auch nach der Bedeutung 
des damit verknüpften Interesses — gemäß Nr. 4 bis 6 zu bemessen und vorher 
zu vereinbaren 
Um die zu untersuchende Anlage im Betriebe kennen zu lernen, die zur Ver- 
wendung kommenden Vorrichtungen zu prüfen und die Beobachter und Hiilfs- 
kräfte anzuweisen, empfiehlt es sich, Vorversuche anzustellen. 
Für Untersuchungen von besonderer Wichtigkeit sind mindestens zwei Versuche 
hintereinander auszuführen, die nur dann als gültig erachtet werden, wenn sie 
nicht durch Störungen unterbrochen worden sind, und wenn ihre Ergebnisse 
nicht um mehr voneinander abweichen, als unvermeidlichen Beobachtungsfehlern 
zugeschrieben werden darf. Aus den Versuchen mit annähernd gleichen Ergeb- 
nissen wird der Mittelwert als endgültig angenommen. 
Handelt es sich um die Ermittlung des Brennstoffverbrauches, so ist ein Versuch 
von mindestens 10stündiger Dauer, handelt es sich um die Menge des erzeugten 
    
   
  
  
   
  
   
    
  
  
  
    
   
  
  
  
  
   
     
   
      
  
     
  
  
   
  
  
  
  
  
    
   
     
  
  
HMM imi 
a E EEE 
E Sn 
TE E car 
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.