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Spannriegel und Hängesäule. Ueberschreitet der Abstand der Hängesäulen des
doppelt stehenden Stuhles 5,50 m, so ist die Anbringung einer dritten mittleren
Hängesäule unter der Firstpfette anzuraten. Beispiele für derartige Binder ergeben
die Fig. 430 bis 433, deren Anordnungen dureh die Darstellungen ohne weiteres
erklärt sein dürften, wenn bei Betrachtung derselben das über die gleichartigen
Binder bei den Dächern ohne Kniestock Gesagte beachtet wird. :
Fig. 402. EL Fig. 401.
49" ^
280 —À
bo 559: — 1 200 {4-90 —713
Verbindurg Verbin dung
bei A bez B.
Durch Fig. 436 ist schließlich noch der Binder eines Daches wiedergegeben,
dessen Balkenlage zwar zwischen den Endauflagern noch durch zwei Zwischen-
wände gestützt wird, bei welchem aber die freie Länge zwischen den Außen-
wänden und den Zwischenwänden so groß ist, daß hier die Balken in ihrer Mitte
aufgehangen werden müssen. Die Hängesäulen tragen dabei die unteren Zwischen-
pfetten, während die oberen Zwischenpfetten auf stehenden Stuhlsäulen ruhen,
deren Fußpunkte in der Nähe der Zwischenwände sicheren Stand erhalten.
Ill. Satteldächer ohne Balkenlage.
(Freitragende Dächer.)
Dächer ohne Balkenlage kommen hauptsächlich über Gebäuden zur Aus-
führung, in denen keine Zwischenwände vorhanden sind, wie über Turnhalien,
Festsälen, Kirchen, Güterschuppen,
Reithallen, Scheunen, Werkstätten
usw. Für manche Gebäudearten
2,69 (Güterschuppen, Säle mit seitlichen
Galerien) ‘erscheint es zulässig,
zwischen den Außenmauern innere
d To 4 = :
: S > Stützen anzuordnen, welche zur
3 > 5 à Aufnahme der Dachlast Verwen-
S I dung ‚finden. Die Konstruktion
X : : . M :
soleher Binder ist naturgemáf) eine
k-— | 659 HI Fx 220 —— weit einfachere als. die derjenigen,
bei welchen solche Zwischenstützen
Fig. 404. fehlen, da durch letztere der Seiten-
schub zum allergróften Teile von
den Aubenwánden fortgeleitet wird, namentlich wenn in Hóhe der Traufen eine
durchgehende Zangenverbindung angeordnet werden darf.
Meist bleibt die Konstruktion des Daches voll sichtbar, doch kommen auch
Fälle vor (bei Tanz- und Konzertsälen, über Turnhallen, ungewölbten Kirchen usw.),