Full text: Der Zimmermann (1. Band)

   
/ 
INS 
  
EU 
Bolzen, 
15 — 
1. Die Verlängerung der Hôlzer. 
Bei wagerecht liegenden Holzern (Schwellen, Balken, Rahmhölzer, Pfetten, 
Unterzüge) geschieht die Verlängerung durch den Stoß oder das Blatt. 
Haben die Hölzer an der zu stofenden Stelle ein sicheres Auflager' (Balken 
an massiven Wänden, Schwellen, Rahmhölzern usw.), so genügt, wenn man dieselben 
nach Fig. 10 bis 13 durch den geraden, schrágen oder versetzten schrügen 
Stoß verlängert. Die Verbindung solcher Hölzer kann man durch eiserne Klammern 
(Fig. 11) oder eiserne Schienen (Fig. 10 und 12), welche mittels Schraubbolzen 
(Fig. 14) zusammengehalten werden, bewirken. 
Wirkt auf die zu verlängernden Hölzer in ihrer Längsrichtung eine nur geringe 
Zugwirkung, so können dieselben durch das gerade Blatt mit geradem Stoß 
(Fig. 15), das gerade Blatt mit schrägem Stoß (Fig. 16), den Stoß mit 
Blattzapfen (Fig. 18) oder das schräg geschnittene gerade Blatt. mit 
Zapfen (Fig. 19) verbunden werden. 
Diese. Verblattangen werden an zwei Stellen curchbohrt und mit Holznägeln 
oder schwachen Sehraubbolzen verbunden. - 
L 
Fig. 96. Fig. 98. 
uu | 4 
  
  
| 
[MM 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Eine gleiche Wirkung erzielt man durch den Stoß mit eingesetztem Stück 
(Fig. 20), den Stoß mit eingeseiztem Hakenstück (Fig. 21) oder‘ den 
Stoß mit eingesetztem Hakenstück und Keil (Fig. 22). 
Die Verbindung durch Nagelung oder Verschraubung kann bei Hölzern, 
welche nur auf Zug und in der Längsrichtung beansprucht werden, fortfallen, wenn 
die Verlängerung durch hakenförmige Verblattung bewirkt wird. 
Werden die Hölzer dagegen auf Durchbiegung beansprucht, so ist auch bei 
dieser Verbindungsart eine Verschraubung an der Verbindungsstelle unerläßlich. 
Derartige Verbindungen sind: 
a) Das gerade Hakenblatt (Fig. 23); 
b) das gerade Hakenblatt mit scehrágem Schnitt (Fig. 24); 
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
    
  
pns 
CS Emme ST 
a lore um 
  
  
  
   
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.