Full text: Der Zimmermann (1. Band)

   
pur 
  
  
  
  
  
— 286 — 
F. Baugerüste. 
Die Baugerüste sollen den Bauhandwerkern das Arbeiten an jeder Stelle eines 
zu errichtenden oder eines auszubessernden Bauwerkes und die Befórderung der 
Baustoffe nach diesen Arbeitsstellen ermöglichen. 
Sie dienen somit einem vorübergehenden Zweck, und man hat deshalb bei 
ihrer Herstellung einzig ausreichende Festigkeit und Sicherung gegen das Abstürzen 
der Arbeiter anzustreben. 
Die Festigkeit der Gerüste wird sich in erster Linie nach der Größe und 
dem Gewichte der Baustoffe richten müssen, welche auf ihnen gelagert oder be- 
  
  
  
  
  
Fig. 852. Fig. 858. 
fórdert werden sollen, dann aber auch nach den baupolizeilichen Bestimmungen, 
welche fast allerorts bestehen. 
Zur Ausführung von Arbeiten, für welche eine nur geringe Zahl von Arbeitern 
und.das Lagern sehr leichter Stoffe auf den Gerüsten benótigt wird, so bei den 
Anstreicherarbeiten und bei untergeordneten Ausbesserungsarbeiten des Putzes, be- 
dient man sich der Leitergerüste und der Hängegerüste. 
Da diese von den die Arbeiten -ausführenden Handwerkern errichtet werden 
müssen und Bestandteile der Geschäftseinrichtung derselben bilden, aueh für die 
Ausführung von Neubauten gar nieht in Frage kommen, so seien nur diejenigen 
m . s e A m r7. 
Gerüste besprochen, welche in erster Linie den Ausfübrungen des Maurers, Zimmer- 
manns und Steinmetzen dienen. 
Müssen zum Heben der Baustoffe auf den Gerüsten Windevörrichtungen auf- 
gestellt werden, so ist das Gerüst vom Zimmermann aus Kantholz abzubinden, 
 anderenfalls genügen Gerüste aus Rundhôlzern, welche ohne Verzimmerung unter 
   
  
   
     
    
    
    
   
  
   
      
   
    
=" D OO 
ec © 
© goo 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.