Begleitwort. y
Jahres verbrannt. Hinsichtlieh der betreffenden Einsendungen selbst wird angenommen, dass
sie von diesem Zeitpunkt an dem Verein zu beliebiger Verwendung überlassen werden.
Jedes der beiden Preisgerichte hat im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes das Recht, sich
durch freie Wahl zu ergänzen. Sein Urteil ist bindend für den Verein.
Oo
Am 31. Dezember 1892 lief die Frist für die erste Preisaufgabe ab. Es waren 6 Be-
arbeitungen eingegangen, von denen keiner der Preis zuerkannt werden konnte‘).
Bei der Wichtigkeit der Sache beschlofs die XXXIV. Hauptversammlung im Jahre 1893
auf Antrag des Preisgerichtes, die Preisaufgabe zum 31. Dezember 1895 abermals auszu-
schreiben, unter Erhóhung des Preises von 4000 A auf 6000 Æ. einschlielslich der Ent-
schädigung für die Zeichnungsarbeiten?). Gleichzeitig wurde der Termin für das zweite
Preisausschreiben auf den 31. Dezember 1897 verlängert.
Am 31. Dezember 1895 ging die Frist der abermaligen Ausschreibung der ersten
Aufgabe zu Ende. Rechtzeitig eingelaufen waren 8 Arbeiten, verspätet ging die neunte
ein. Das Preisgericht war auch diesesmal nicht in der Lage, die Zuerkennung eines
Preises auszusprechen.
Der Bericht des Obmannes des Preisgerichts lautet:
„Mit Schreiben vom 8. Januar d.J. wurden dem unterzeichneten Vorsitzenden des
Preisgerichtes, betr. Dampfkesselfeuerungen, als rechtzeitig eingegangen folgende Be-
werbungen übersandt:
No.1 mit dem Kennwort „Arbeit ist des Bürgers Zierde“;
vor - - ,Zur Frage der Rauchbelüstigung";
- 83 - - - „Brenner“;
-4 - - - „Viele Wege führen nach Rom“;
SD - - „Hermann“;
2i e - = „Die Wissenschaft darf nicht glauben“;
zm - - „Rulsfrei“;
- 8 ohne Kennwort.
Ferner war der Sendung beigefügt eine am 31. Dezember v. J. von Strafsburg
i. Elsafs abgesandte, aber erst am 3. Januar 1896 in Berlin eingetroffene, also nicht
rechtzeitig abgelieferte und unvollständige Bewerbung mit dem Kennwort: „Wo Rauch,
da ist auch Feuer“. Sie sei mit No. 9 bezeichnet.
Nachdem sämmtliche Bewerbungen bei den Mitgliedern des Preisgerichtes im Um-
lauf gewesen waren, hat das letztere am 26. März d. J. bei voller Besetzung mündlich
verhandelt und ist hierbei einhellig zu folgendem Ergebnifs gelangt:
„Die unter No. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 aufgeführten Arbeiten entsprechen den allge-
meinen Programmforderungen nicht und enthalten auch nur teilweise und in sehr be-
schrünktem Sinne bemerkenswerte Darlegungen oder Vorsehlüge, sodals diese 7 Arbeiten
ohne weiteres von der Preisbewerbung auszuschliefsen sind.
Als einzige in betraeht kommende Arbeit bleibt die unter No. 7 genannte mit
dem Kennwort ,Rufsfrei*.
Dieselbe giebt, wie verlangt, eine Abhandlung über die bei Dampfkesseln ange-
wandten Feuerungseinrichtungen zur Erzielung einer mógliehst rauchfreien Verbrennung;
ferner eine' Zusammenstellung von Verordnungen gegen Rauchbelüstigung deutscher
und aufserdeutscher Behórden.
Auf die Sammlung des Materials hat der Verfasser vielen Fleifs verwendet. Der
Schriftsatz zeigt starke Mängel, die zu einem Teile durch die Eile bei der Fertig-
stellung veranlafst sein dürften. Zu einer kritischen Sichtung des Materials, zu einer
!) Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1893 S. 1371 u. f.
?) Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1893 5. 1911 u. f., S. 1438 und 1439, S. 1151 und 1152.