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Begleitwort. IX
jederzeit unterbrochen oder bei Seite gelegt werden kónnen, ist ebenfalls als verfehlt zu be-
zeichnen. Es muís alles vermieden werden, was Anlaís dazu giebt, dafs der Heizer die Brenn-
stoffschieht unzulässigerweise niederbrennen läfst und dann durch Aufgeben verhältnifsmäfsig
grofser Mengen Brennstoffes auf einmal die Rauchbildung herbeiführt.
Man wird aber auch von denen, welche die Heizer zu überwachen haben,
verlangen müssen, dafs sie selbst das Geschäft des Heizens verstehen, dafs sie,
wenn nóthig, selbst die Sehaufel und das Sehüreisen in die Hand nehmen und
ordentlich handhaben können. Dieser Forderung wird zur Zeit zum grofsen 'Theile nicht
entsprochen; insbesondere gilt dies von den Dampfkesselfeuerungen in den Gebäuden des Staates
und der Gemeinde. Dieser Umstand ist für mich Veranlassung geworden, das Heizen von Dampf-
kesseln durch Studirende unter Anleitung eines Lehrheizers einzuführen, mit nebenhergehender
Untersuchung der Verbrennungsprodukte!). Der spätere Betriebsingenieur oder Besitzer von
Dampfkesseln, der spätere Beamte des Staates oder der Gemeinde, welchem Heizer unterstellt
sind, lernt bei dieser Gelegenheit, was es heifst, andauernd vom frühen Morgen bis zum späten
Abend vor dem Kessel zu stehen und ihn zu bedienen, welche Anstrengung es kostet, wenn
stark backende, stark schlackende Kohle zur Verwendung gelangt, was es heifst, so zu feuern,
dafs ein Kohlensäuregehalt von beispielsweise 15 Proc. und mehr erzielt wird u. s. w. Wenn
er in der kurzen Zeit auch kein vollkommener Heizer wird, so lernt er doch — es handelt sich
hier um Studirende des Maschineningenieurwesens, welche sämmtlich schon mindestens ein Jahr
als Arbeiter in der Werkstätte thätig gewesen sind — das Geschäft des Heizens einigermaafsen
würdigen, den tüchtigen Heizer schätzen, und wird damit geneigt, ihn ordentlich zu bezahlen
oder doch darauf hinzuwirken, dafs dies geschieht. Er wird dafür Sorge tragen, dafs die
Feuerungseinrichtungen die erforderliche Vollkommenheit besitzen und dafs der
Heizer den Erfolg seiner Thätigkeit auch beobachten kann. Das Interesse und
das tiefere Verständnifs, welches der Vorgesetzte der Thätigkeit des Heizers
entgegenbringt, wird auf diesen zurückwirken und ihn deshalb eher abhalten, in
seiner Aufmerksamkeit nachzulassen.
Dafs die Schwierigkeiten, welche überwunden werden müssen, soll der Rauchbelästigung
auf dem von den Mitgliedern des Preisgerichtes bezeichneten Wege begegnet werden, bedeutend
sind, dessen sind sich diese ‚bewufst. Die Aufwendung einmaliger Kosten kann kapitalarme
Betriebsinhaber sehr stark belasten; die Nöthigung zur Verwendung bestimmten Brennstoffes
(Ziff. 3a) kann den Betrieb in wirthschaftlicher Hinsicht ungünstig beeinflussen u. s. f. Deshalb
wird eben in jedem Falle zu entscheiden sein, ob die Belästigung durch den Rauch eine der-
artige ist, dafs dem betreffenden Betriebsinhaber solche Opfer zugemuthet werden dürfen. Man
wird die Ansprüche auf Rauchverminderung den örtlichen Verhältnissen ent-
sprechend zu bemessen haben. Dafs sich beispielsweise Städte mit Industrie, namentlich
solche mit starker Industrie, etwas mehr Belästigung werden gefallen lassen müssen als andere
Städte, das bedarf keiner Begründung; man kann dies bedauern, aber ebenso wenig ändern, als
man im Stande ist, die Berufskrankheiten aus der Welt zu schaffen.
') Näheres hierüber siehe z. B. in der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1893, S. 696 und 697,
oder auch in Jahresbericht des Württembergischen Dampfkessel-Revisionsvereines über das Jahr 1891, S. 32.
Es heizten während der Frühjahrsferien:
im Jahre 1800 .—. . . . . . 16 Studirende
- 15905. en 20 E
- - 1804 5. 7 . 10 E
- 20 0805 10. 5. 2. . 097 =
= NSG NO J
- “1800 ne ee rns Sen tn Ah -
= zRILISOS 88 -
je 9 Tage lang einen Kessel von 80 qm Heizfliche. Gleichzeitig heizen 4 oder 5 Studirende 4 bezw. 5 Kessel je
von der bezeichneten Grófse.