Begleitwort.
W. Gyssling, Direktor des Bayerischen Dampf kesselrevisionsvereines, München,
C. Oehlrich, Oberingenieur des Süchs.-Anhalt. Vereines zur Prüfung und Ueberwachung von
Dampfkesseln, Bernburg,
J. À. Strupler, Oberingenieur des Schweizerischen Vereines von Dampfkesselbesitzern, Hottin-
gen-Zürich.
Preisaussehreiben II.
In Ausführung der von der 31. Hauptversammlung des Vereines deutscher Ingenieure
gefafsten Beschlüsse und unter Bezugnahme auf die stattgehabten Verhandlungen (Zeitschrift
1890 S. 1098 u. f., S. 1124 u. £) wird hierdurch ein Preis von 3000 /, ergänzt durch eine für
Zeichnungen zu gewährende Vergütung bis zum Betrage von 1000 J, ausgesetzt fiir die beste
Lösung der folgenden Aufgabe:
Es wird verlangt eine Abhandlung über diejenigen Feuerungseinrichtungen,
welche für Haushaltungszwecke und für die gewerblichen Betriebe, namentlich
der gröfseren Städte, behufs Erzielung einer möglichst rauchfreien Verbrennung
seither angewandt wurden. Mit den Dampfkesselfeuerungen, für welche ein be-
sonderes Preisausschreiben mit dem 31. Dezember 1892 als Lósungsfrist erlassen
worden ist, braucht sich die Abhandlung nur insoweit zu befassen, als sie, ge-
gebenenfalls gestützt auf die Lósung der soeben bezeichneten Preisaufgabe, in
eine Klarstellung der verhältnifsmäfsigen Vollkommenheit oder Unvollkommen-
heit der Dampfkesselfeuerungen gegenüber den Feuerungen dieses Preisaus-
Schreibens einzutreten hat.
Die Arbeit soll aufser einer kurzen prüfenden Besprechung der in Betracht
kommenden Feuerungseinrichtungen der Vergangenheit vorzugsweise eine ein-
gehende Würdigung der heutigen, auf dem bezeichneten Gebiete liegenden Feue-
rungen und ihrer Einzelheiten enthalten.
Besonderer Wert wird gelegt auf thunlichst sichere Feststellung der ge-
machten Erfahrungen, namentlich auch nach der Richtung hin, welche Wirksam-
keit die in den einzelnen Ländern, Bezirken und Städten zum Zwecke der Rauch-
vermeidung erlassenen Vorschriften gehabt haben.
Die bewährten Feuerungseinrichtungen sind durch Zeichnungen möglichst
vollständig darzustellen. Das Preisgericht ist ermächtigt, als Entschädigung für
diese Zeichnungsarbeit (aufser dem Preise von 3000 M) eine Vergütung bis zur
Höhe von 1000 Æ zuzuerkennen.
Die Einsendungen haben in deutscher Sprache an die Geschäftsstelle des
Vereines deutscher Ingenieure in Berlin bis zum 81. Dezember 1894 zu erfolgen.
Als Preisrichter sind gewählt und haben das Amt angenommen die Herren:
C. Bach, Professor des Maschineningenieurwesens an der Technischen Hochschule, Stuttgart.
H. Fischer, Professor der mechanischen Technologie an der Technischen Hochschule, Hannover,
Dr. H. Meidinger, Professor der technischen Physik an der Technischen Hochschule, Karlsruhe,
H. Rietschel, Professor des Lüftungs- uud Heizungsfaches an der Technischen Hochschule,
Berlin,
P.Schubbert, Civilingenieur, Offenbach a. M.
Im Einvernehmen mit den gewählten Preisrichtern werden an diese beiden Preisausschreiben die
folgenden Bestimmungen geknüpft:
1.
2
eis
Die Preisbewerbung ist unbeschrünkt, insbesondere weder an die Mitgliedschaft des Vereines
deutscher Ingenieure noch auch an die deutsche Staatsangehórigkeit gebunden.
Jede Einsendung ist mit einem Kennwort zu versehen und ihr ein versiegelter Briefumschlag
beizufügen, welcher aufsen dasselbe Kennwort trägt und innen Namen und Wohnort des Ein-
senders enthält. :
Durch die Preiserteilung erwirbt der Verein deutscher Ingenieure das Recht zur Veröffent-
lichung der betreffenden Arbeit.
Jede Einsendung, welcher ein Preis nicht zuerkannt worden ist, wird auf Verlangen an die
namhaft gemachte, mit der im geóffneten Umschlag übereinstimmend gefundene Adresse zu-
rückgesandt; anderenfalls bleiben diese Umsehlüge uneróffnet und werden nach Ablauf eines