man den Kranz bei Riemenübertragung nach Fig. 425, bei Hanfseilübertragung
nach Fig. 424 und 427 aus. Im ersten Falle ist der Kranz genügend breit zu
nehmen und an der Lauffläche etwas gewölbt zu drehen, damit der Riemen
sicher auf dem Rade verbleibt. Bei Hanfseilrädern müssen die einzelnen Rillen
nicht nur im Profil, sondern auch im. Durchmesser genau übereinstimmen,
damit alle Seile möglichst gleichmäßig beansprucht werden.
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Ist V, die Umfangsgeschwindigkeit und
die durch ein Riemen- oder Seilschwungrad zu übertragende Umfangskraft,
so mub die Riemenbreite bei den üblichen Werten von V, — r5 bis 25 m/sk
betragen:
k kann um so größer gewählt werden, je gróBer V,, und der Durchmesser der
getriebenen (kleineren) Scheibe ist. Die erforderliche Seilzahl ergibt sich aus
mit
d;
d;
i
|
R OR
P,
P,
P,
P,
d,
Fig. 423.
mit k = ro bis z5 für einfache und
k = 13 bis 25 fiir doppelte Riemen.
2
bis 6 d; für Rundseile aus Hanf,
für Quadratseile aus Hanf,
für Baumwollseile, wenn /
die von einem Seil übertragbare Umfangskraft,
der Seildurchmesser oder die Seildicke in cm
ist. Zur Reserve werden r oder 2 Seile zugegeben.
Bei den Riemenschwungrádern (Fig. 425) erhált dann der Kranz nach DI-
bis 8 d?
bis 5d?
1
: 30.
Norm 120 die folgende Breite
Riemenbreite .
Kranzbreite . .
Dem Kranz der Seilschwungräder (Fig. 424) gibt man nach DI-Norm 121
,die folgenden Abmessungen:
JOO 120 140 3170 200..230 260 300 350 400 450 550 MM
I20 140 170 200 230 260 300 350 400 450 500 600 mm
RS
jJ
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