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Diese vollständigste Lösung verlangt aber viele Apparate, ist
also sehr teuer und setzt viel Verständnis des Teilnehmers voraus.
Im allgemeinen verzichtet man auf die eine oder andere Möglichkeit,
z. B. richtet man die Flackermôglichkeit nur für ankommende Ver-
bindungen ein (wegen Fernverbindungen und Umlegungen).
Die besondere Vorschrift, daß das Fernamt unter allen Umständen
ein Flackerzeichen erhalten könne, ist dadurch bedingt, daß ein Teil-
nehmer wegen schlechter Verständigung ohne Zeitverlust die Hilfe der
Fernbeamtin herbeirufen muß. Es wird auch häufig verlangt, daß z. B.
bei Ferngesprächen von Hotels aus der Hotelgast die aufgelaufenen Ko-
sten sofort erfahren will, weil eine spätere Abrechnung ihm nicht
mehr zugehen würde. Er muß also sofort nach Gesprächsschluß die Fern-
beamtin heranholen. Diese Möglichkeiten schreiben für Fernverbin-
dungen über Wähler einen derartigen Stromlauf vor, daß die Wähler
durch Unterbrechung des Speisestromes (beim Flackern) nicht ausgelöst
werden.
Umlegen. In Handbetrieben teilt die fälschlich angerufene Neben-
stelle der Hauptstelle entweder nach einem Flackerzeichen oder über
eine 2. Leitung mit, daß eine andere Nebenstelle gewünscht wird. Wäh-
rend des Stöpselwechsels muß das Schlußzeichen bzw. die Auslösung der
Wähler durch eine Haltedrossel unterdrückt werden.
Hat die Nebenstellenanlage Wählerbetrieb, so ist das Umlegen
durch eine teilweise Auslösung der Wähler bequem zu erreichen. Die
falsch angerufene Nebenstelle teilt dem Anrufer die Hausnummer
der richtigen Nebenstelle mit und hängt den Hörer an. Dabei lösen
die Wähler der Nebenstellenanlage rückwärts aus, nicht aber die Wähler
des Amtes. Der Anrufer wählt darauf die angegebene Hausnummer,
wobei Wähler der Nebenstellenanlage erneut eingestellt werden.
Man fordert aber auch, daß eine Auskunftsbeamtin der Neben-
stellenanlage zu Hilfe komme. Man kann die Auskunft nicht durch
die Rückauslösung der Wähler anschalten lassen, weil sie sonst auch nach
regelrechten Verbindungen angeschaltet würde. Man kann aber in die
Ausschaltekreise so große Verzögerungen legen, daß der Anrufende
sicher vor Ablauf der Verzögerung durch Trennung im Amte die Anschal-
tung unterbunden hat. Oder die falsch angerufene Nebenstelle fordert
den Anrufer auf, die (im Teilnehmerverzeichnis aufgeführte) Nummer
der Auskunft anzurufen. Die Auskunft kann dann die Verbindung
halb selbsttätig fertigstellen. Ein Umlegen auf der anrufenden Seite ist
möglich, wenn der Anrufer etwa seine Auskunft heranholen kann, welche
die Amtsleitung wie für eine ankommende Verbindung umlegt.
Rückfragen. Solange einer Nebenstelle 2 oder mehr Leitungen zu
gänglich sind, unterscheiden sich die Einrichtungen für Haltedrosseln usw.
für Wähleranlagen nicht von denen für Handanlagen (s. Lit. Hersen
& Hartz, Willers).
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