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0» bedeutet hierbei die Stärke der Rippen, die man etwa re machen kann. Gleic
Indessen soll man auch hier nicht unter 2 cm heruntergehen.
Die Stärke schmiedeeiserner Fussplatten mache man nicht unter 1 em und
nicht über 2 em. mass
Säulenfüsse aus Schmiedeeisen. Die Bildung des Sáulenfusses aus Schmiede-
eisen geschieht in der Weise, dass man den Sàulenschaft stumpf auf die Fuss-
Fig. 310.
Fig. 311.
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auf S
dass
platte stossen lässt und beide Teile durch Winkeleisen miteinander verbindet.
Die Fussplatte erfährt hierdurch gleichzeitig eine wesentliche Aussteifung.
Die Stärke ó der Fussplatte erhält man mit Rücksicht darauf, dass die zu-
lässige Biegungsanstrengung des Schmiedeeisens 1000 kg'qem beträgt, gleich der
Hälfte der vorstehend angegebenen Werte fiir gusseiserne Platten. Sofern die
Fussplatte nicht wesentlich über die Vorderkante der Anschlusswinkel hervor-
ragt, kann man die Dicke der letzteren für 5 in Anrechnung bringen.
Demnach wäre für die in Fig. 310 und 311 angegebenen Säulenfüsse:
ts
wora
5 b
110) Ri Vk;