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Elftes Kapitel.
Die Oberlichter.
a) Allgemeines.
Verglaste Dächer sind stets anzuordnen, wenn den darunter befindlichen
Räumen Licht zugeführt werden soll. Die Verglasung kann sich erstrecken ent-
weder über die ganze Dachfläche oder nur über einen Teil derselben. Im
letzten Falle bezeichnet man die mit Glas abgedeckten Teile der Dachfläche als
„Oberlichter“.
Die verglasten Dächer sind im allgemeinen schwer dicht zu halten, sie sind
um so undichter, je flacher sie sind. Der auf den flachen Dächern liegen
bleibende Schnee verdunkelt nicht allein die darunter liegenden Räume, sondern
ist auch vielfach Veranlassung zu Brüchen der Glastafeln. Ferner lagert sich
Schmutz und Staub auf flachen Dächern leichter ab als auf steilen, so dass, wenn
der Zweck der Oberlichter nicht beeinträchtigt werden soll, eine häufigere Reini-
gung derselben eintreten muss. Um eine gute Dichtigkeit zu erzielen, muss aber
vor allem das Regenwasser, sowie das sich im Innern bildende Schweisswasser
schnell abgeführt werden.
Die Neigung der Oberlichter soll deshalb nicht kleiner sein als 1 : 3,5 (Nei-
gungswinkel etwa 16°), besser ist es jedoch eine steilere Neigung 1: 2 bis 1:1
anzuordnen, namentlich dann, wenn ein selbständiges Abgleiten des Schnees ver-
langt wird, was aber erst bei einer Neigung von 1: 1,4 (Neigungswinkel 35°)
eintritt.
Bei steilen Dächern kann das Oberlicht daher in der Dachflàche liegen, bei
Dächern dagegen, deren Neigung geringer ist als für das Oberlicht erforderlich,
muss dasselbe herausgebaut werden.
Dies kann in der verschiedensten Weise ausgeführt werden, doch haben
sich namentlich folgende Anordnungen in der Praxis bewährt:
1. Der am First liegende, verglaste Teil des Daches erhält eine steilere Nei-
gung als der mit anderem Material gedeckte Teil des Daches (Fig. 142).
2. Der glasgedeckte Teil liegt in einer Laterne (Fig. 773).