Zwülftes Kapitel.
Bedingungen über die Lieferung von
Eisenkonstruktionen.
A. Allgemeines.
Die Herstellung einer sachgemässen Eisenkonstruktion erfordert zunächst
die sorgfaltige Prüfung. der zur Verwendung gelangenden Eisensorten und sodann
die stetige Ueberwachung bei der Anfertigung der Arbeiten. Gegenüber den
Stein- und Holzkonstruktionen ist das Eisen ein verhältnismässig teures Material,
daher ist weise Sparsamkeit beim Projektieren von Eisenkonstruktionen für den
gewissenhaften Techniker eine Bedingung, der er sich stets bewusst sein soll.
Er kann diese aber nur dann beobachten, wenn er die Eigenschaften des Eisens
genau kennt, wenn er ferner weiss, worauf er bei der Prüfung des Materials und
bei der Ueberwachung der Arbeiten seine Aufmerksamkeit zu lenken hat. Denn
das best durchgearbeitete Projekt kann bald schwere Mángel aufweisen, wenn
das Material nieht den vorausgesetzten Anforderungen entspricht oder wenn bei
der Herstellung der Arbeiten nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit
verfahren wird.
Es würde hier zu weit führen, die Herstellung des Kisens und die daraus
folgenden Kigenschaften desselben nàher zu besprechen; hierüber sehe man
Band XII dieses Handbuches, in welchem die Baumaterialien eingehend be-
handelt sind.
Für den Bautechniker ist es aber von Wichtigkeit, die Bedingungen kennen
zu lernen, unter denen grössere und wichtigere Eisenkonstruktionen stets ver-
geben werden sollten. Die nachstehend mitgeteilten Bedingungen sind haupt-
süchlich diejenigen, welche von vielen Behörden der Anfertigung und Lieferung
von Eisenkonstruktionen zu Grunde gelegt werden.
B. Beschaffenheit des Materials.
Art und Umfang der Prüfung. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, sich
von der Vertragsmässigkeit der Materialien und der Arbeit durch Proben und