Meister der Frührenaissance. Nicht, wie im Mittelalter, haben sich
ganze Genossenschaften die Pflege der Baukunst zur Aufgabe gestellt, sondern
wir sehen einzelne Meister mit einem mehr oder weniger grossen Anhange von
Schülern sich den grossen Aufgaben in der Baukunst unterziehen, wobei sie
häufig persönlich die wichtigsten Stücke der Bildhauerarbeit, der Malerei, der
Bildschnitzerei usw. ausführen.
Als hervorragendste derselben sind zu nennen: Filippo Brunellesco (1379 bis 1446),
Michelozzo-Michelozzi (1396 bis 1472), Leon Battista Alberti (1404 bis 1472), Bernhardo Ros-
selino (1409 bis 1464), Fra Giocondo (1433 bis 1519), Giuliano da Majano (1432 bis 1490),
Simone Cronaca (1457 bis 1508), Giuliano da San Gallo (1445 bis 1516), Antonio Filarete (1410
bis 1479), Baccio Pintelli (1450 bis 1492), Antonio da San Gallo (1453 bis 1534). Aus der
venetianischen Schule erwähnen wir: Martino Lombardo (1485 in Venedig), Moro Lombardo,
Pietro Lombardo, Guglielmo Bergamasco, Antonio Scarpagnino, Formentone (in Brescia 1508).
D. Die italienische Hochrenaissance.
lu den architektonischen Schôpfungen der Frührenaissance hatte die allge-
meine Begeisterung für das römische Altertum ihren ersten sichtbaren Ausdruck
gefunden. Man kann diese Erscheinung im allgemeinen wahrnehmen bis etwa
zum Jahre 1500 oder auch an einzelnen Orten bis in das erste Jahrzehnt des
16. Jahrhunderts hinein. Von da ab aber
bekam die italienische Baukunst, die nun
erst zu rechter Pflege allenthalben er-
starkt war, einen entschieden gelehrten
(SD ff Anstrich, der sie mehr und mehr zu
| | einer Kunst für die Gebildeten allein
erheben musste. Die frôhliche, frische
Naivität, mit der die Baukünstler der
Frührenaissance ihre oft nur geringe
Kenntnis der streng antiken Bauformen
aus eigenem künstlerischen Gefühl er-
günzt und dafür ihrer Verzierungslust
um so freier die Zügel hatten schiessen
lassen, — sie wich von nun an der ge-
lehrten Forschung, der auf historischen
Quellen begründeten echten rómischen
Formensprache.
Fig. 360.
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lhren Ursprung nahm diese Bewe-
gung jetzt von Rom aus, das sieh bisher
am wenigsten an der öffentlichen Pflege
der antiken Erinnerungen beteiligt hatte.
Sind uns doch noch aus dem Jahre 1443
beglaubigte Klageschriften erhalten, die
um gesetzlichen Schutz bitten gegen „die
Schmach des Kalkbrennens aus antikem
Marmormaterial“. Aber kurz darauf,
unter Nicolaus V. (1447 bis 1455) zog der monumentale Geist der Renaissance
auch in Rom ein. Es erwachte am päpstlichen Hofe der Lifer fiir die Erfor-
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Palazzo Fava in Bologna (nach Nohl).
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