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Hier ist ferner mitzuteilen, aus welchen Fonds die Kosten des Baues-be-
stritten, ob und welche Patronats- oder sonstigen Beitrüge, bestehend in Geld- oder
Naturallieferungen, Baumaterial, Rundholz usw. seitens des Fiskus, ferner, welche
Beiträge, Hand- und Spanndienste von dazu verpflichteten Gemeinden, Pächtern usw.
etwa zu dem Baue geleistet werden, unter Bezugnahme auf die dem Anschlage
beizugebende spezielle Berechnung dieser Beitrüge.
e) Der Ansehlag.
Der Anschlag setzt sich zusammen:
1, Aus der Massenberechnung,
2, aus der Materialienberechnung,
3. aus der Kostenberechnung.
Bei Bauten, deren Kosten den Betrag von 5000 Mk. nieht übersteigen, bleibt
es dem Anschlagsaufsteller überlassen, die Massen- und Materialienberechnungen
mit der Kostenberechnung zu vereinigen, d. h. dieselbe den einzelnen Vorder-
sätzen voranzustellen.
In der Privatpraxis setzt sich der Anschlag meist aus der Massenberechnung
‚und der Kostenberechnung zusammen, während von einer Materialienberechnung
‚Abstand genommen wird. In der Kostenberechnung werden dann Einheitspreise
für die Ausführung der Arbeiten einschliesslich Lieferung der erforderlichen
Materialien eingesetzt.
Die Massenberechnung
erstreckt sich in der Regel:
1. Auf die Erdarbeiten,
2. auf die Maurerarbeiten,
3. auf die Steinmetzarbeiten,
4. auf die Zimmerarbeiten,
5. auf die Eisenarbeiten (statische Berechnung und Ermittelung der Massen).
Der Massenberechnung ist eine Vorberechnung nach Formular A beizu-
fügen, aus welcher zur bequemen Handhabung bei der Aufstellung und Revision
des Anschlags folgendes ersichtlich sein soll:
l. Der äussere Umfang des Gebäudes in jedem einzelnen Geschosse,
die Gesamtfläche des Gebäudes in jedem einzelnen Geschosse,
der Flächeninhalt der Räume sämtlicher Grundrisse des Gebäudes nach
der unter A, Abs. 8, vorgeschriebenen Reihenfolge von den Fundamenten
anfangend bis zum Dachgeschoss,
4. der Umfang sämtlicher Räume des Gebäudes in der vorstehend unter 3
erwähnten Reihenfolge vom Kellergeschoss beginnend,
ein Verzeichnis aller Gurtbogen, Tür- und Fensteröffnungen, Nischen USW.,
deren Rauminhalt bei der Materialienabrechnung in Abzug kommt,
Zur Aufstellung der Massenabrechnungen für die Erd-, Maurer- und Steinmetz-
arbeiten ist das Formular B, für die Zimmerarbeiten das Formular C zu benutzen.
In der Privatpraxis ist es üblich, die zur Verwendung kommenden Werk-
steine sowohl in den Zeichnungen als auch in der Massenberechnung mit fort-
laufenden Nummern zu versehen. Das Formular für die Massenberechnung ist
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